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Ratgeber Familie 42 – 2024

Sarah Zanoni
Pädagogische Psychologin / Heilpädagogin
JugendCoaching Sarah Zanoni, Rheinfelden
www.jugendcoaching.ch

Handy, Computer & Co
Vor rund zehn Jahren wurde ich von Eltern oft danach gefragt, wie lange man sein Kind an die elektronischen Geräte – sprich Handy, Computer, Fernseher und Co. – lassen sollte. Inzwischen haben sich die meisten Eltern an den alltäglichen Medienkonsum ihrer Kinder gewöhnt. Die Mehrheit der Kinder zwischen 7 und 12 Jahren konsumieren weit mehr als das empfohlene Mass von früher, das etwa eine Stunde pro Tag Bildschirm betrug. Ausserdem tragen bereits die 9-Jährigen ein eigenes Handy mit sich herum. Sie dürfen damit Spiele spielen, Videos schauen, Chatten oder sind auf Social Media aktiv. Oft wissen Eltern nicht genau, was sich ihr Kind dort anschaut und ob es dies alles emotional verarbeiten kann oder ob es sich gar in Gefahr begibt.
Klar ist: Ein Leben ohne digitale Medien ist für unsere Gesellschaft längst unvorstellbar und auch unsere Kinder sollen den Umgang damit lernen. Entsprechend hat die Schule reagiert – Medienkompetenz gehört heute zum Lehrplan und wird von klein auf thematisiert und trainiert.
Trotzdem bleibt das Thema ein aktuelles – und oft unbefriedigend gelöstes – Problem innerhalb der Familien. So kommt es häufig zu Stress und Konflikten, wenn die Tochter ihr Handy nicht mehr weglegen will und der Sohn kaum mehr vom PC oder der Spielkonsole wegzubringen ist.
Was unter dem häufigen Gebrauch der digitalen Medien nämlich oft leidet, sind:
– Die Beziehung zwischen Eltern und Kind, weil man entweder vor dem Monitor sitzt (und in dieser Zeit keine Beziehung pflegt) oder sich verbal angreift, weil man sich gegenseitig nervt betreffend Nutzungsdauer oder -inhalt.
– Die Schulleistungen, weil die Zeit fehlt, sich um die Hausaufgaben und das Lernen auf Tests zu kümmern, wenn man zu oft und zu lange am Bildschirm sitzt.
– Die kreativen und musischen Fähigkeiten, weil diese Tätigkeiten oft dem Bildschirmkonsum geopfert werden – lieber gamen und chatten, statt basteln und musizieren.
– Die sozialen Interaktionen mit Gleichaltrigen, weil manche Jungs und Mädchen mehr Zeit alleine am Gerät verbringen, statt mit anderen etwas zu unternehmen.
Leider birgt das geliebte Medium noch weitere Risiken. Zum Beispiel jenes, durch Social Media ein zu selbstkritisches Bild von sich selbst zu bekommen. Viele junge Mädchen, aber auch Jungs, vergleichen sich mit den Menschen im Netz, die ihr Aussehen angeblich zur Perfektion stilisieren – und fühlen oft grosse innere Not, dies nicht auch zu erreichen. Trotz dem Wissen um all die Möglichkeiten, wie Bilder gefakt gepostet werden, hat die Medienflut eine manipulative Wirkung. Jugendliche während der Identitätsentwicklung sind besonders anfällig für diesen Einfluss.
Als ob dies nicht genug wäre, können Social Media auch Folgen für das soziale Leben an Schulen haben. Im Netz darf «geliked» oder «disliked» werden, ohne dafür die Konsequenzen tragen zu müssen – denn alles spielt sich ano­nym ab. In der Schule wird dies dann ebenfalls praktiziert: Kinder beurteilen andere, ohne sich bewusst zu sein, wie verletztend diese Handlungen sind. Verbale Beleidigungen über das Aussehen eines anderen Kindes gehören laut Studien zu der häufigsten Art, wie Mobbing in der Schule beginnt.
Was also tun, um einerseits den dringenden Wunsch nach Medienkonsum der Kinder zu befriedigen und andererseits als Eltern eine gesunde Entwicklung der Kinder zu gewährleisten?
Folgenden Grundsatz finde ich empfehlenswert:
Wir Eltern bestimmen die drei «WWW»: WAS tut mein Kind am Bildschirm? WANN darf es dies tun? Und WIE LANGE darf es dies tun?
Und dazu sollten Eltern versuchen wahrzunehmen, wie sich ihr Kind verhält und wie es ihm geht:
Pflegt mein Kind auch persönlichen Kontakt zu Kollegen und Kolleginnen – und nicht nur online? Ist es trotzdem noch kreativ, musisch oder sportlich? Behält es Hobbys ausserhalb des Medienkonsums bei? Bleiben die schulischen Leistungen und das Sozialverhalten in der Schule stabil oder gibt es plötzlich eine Veränderung? Bekommt es genügend Schlaf oder fällt es durch häufige Müdigkeit auf? Und schliesslich: wie geht es meinem Kind psychisch?
Meine Erfahrung zeigt: Nehmen Eltern diese Punkte bei ihrem Kind wahr und sprechen mit ihm offen darüber, hat dies einen positiven Einfluss auf den Umgang mit den elektronischen Medien.!

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Weiterführende Informationen finden Sie unter www.jugendcoaching.ch

Ratgeber Recht 41 – 2024

lic. iur. Serap Hänggi, LL.M.
Rechtsberaterin
Tel. 061 511 09 95, Tel. 076 325 09 95

Arztzeugnis
Sie wissen, dass Sie bei Krankheit Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren müssen, damit Sie keine Nachteile haben oder Konsequenzen erleiden, wenn Sie zur Arbeit nicht erscheinen können. Aber wie ist es nun in den Ferien? Ist allenfalls bei einer Erkrankung zu unterscheiden, ob man die Ferien daheim verbringt oder im Ausland ist?
Wird man in den Ferien krank, tritt die sogenannte Ferienunfähigkeit ein. Das gilt für Ihre Ferien daheim und auch wenn Sie bereits im Ausland sind. Arbeitnehmende müssen ihre Krankheitstage während der Ferien aber ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis belegen. Ein Arztzeugnis müssen Sie in der Regel erst ab dem dritten Abwesenheitstag vorlegen. Dies kann vertraglich aber auch anders festgelegt werden. Eine telefonische Mitteilung ersetzt Ihre Pflicht zur Vorlage des Arztzeugnisses nicht. So kann ein Arztzeugnis sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden.
Bei Krankheit auf einer Auslandsreise sollten Sie bei einer Arztkonsultation im Ausland auf jeden Fall ein Arztzeugnis einholen, wenn Ihre Krankheit oder Verletzung länger anhält. So haben im Ausland ausgestellte Arztzeugnisse grundsätzlich dieselbe Beweiskraft wie ein in der Schweiz ausgestelltes Arztzeugnis, wenn Sie im Original mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. Zu beachten ist, dass sich das Arztzeugnis ausdrücklich auf die Ferienunfähigkeit beziehen muss. Nicht empfehlenswert ist, das Arztzeugnis erst nach der Rückkehr vom Ausland vom Hausarzt oder von der Hausärztin in der Schweiz ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht in der Folge im Zusammenhang mit Ihrer Ferienunfähigkeit weiter ärztlich betreut werden müssen, wie bspw. bei Knochenbrüchen etc. Wissen sollten Sie zudem, dass Arztzeugnisse dazu dienen, eine Arbeits- oder Ferienunfähigkeit zu belegen. Die betreffenden Tage werden dann nicht als Ferien angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung dem Zweck der Ferien, der Erholung, entgegensteht. Anders als Ferientage können Feiertage nicht nachbezogen werden. Feiertage dienen dazu, einen bestimmten Anlass festlich zu begehen, die Erholung steht hier nicht im Vordergrund.
Von Bedeutung sind Arztbescheinigungen aber auch im Zusammenhang mit Kündigungsschutz. Es ist deshalb wichtig, dass ein Arztzeugnis korrekt und klar ausgestellt wird. Von einem Gefälligkeitszeugnis spricht man, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird, obwohl die betreffende Person durchaus arbeitsfähig ist. Ein Gefälligkeitszeugnis kann in solch einem Fall gar strafrechtliche Konsequenzen haben – sowohl für den ausstellenden Arzt als auch für die sich krankmeldende Person, die ein solches Gefälligkeitszeugnis beim Arbeitgeber einreicht. Arztzeugnisse müssen zudem transparent sein. Es muss klar festgehalten werden, ab wann und in welcher Höhe die Arbeitsunfähigkeit besteht sowie ein Enddatum oder das Datum der nächsten Konsultation.
Bei Fragen zu diesem Thema, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Ratgeber Finanzen 40 – 2024

Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch

Letzter Ratgeber, Kundendienst – AHV-Prognosen – Börsenkorrektur
Mein letzter Ratgeber zum Thema (inexistenter) Kundendienst bei einer Kreditkarten-Bank hat unüblich viele Reaktionen hervorgerufen. Vielen Dank allen, die sich gemeldet, nachgefragt und diskutiert haben.

Falsche AHV-Prognosen
Vor mittlerweile gut zwei Wochen mussten die Behörden bekanntgeben, dass bei der Berechnung der Vorhersagen zur Entwicklung der AHV Fehler gemacht wurden. Die Abweichungen in Franken sind enorm, es geht um von Jahr zu Jahr ansteigende Differenzen im Milliardenbereich. Nun, Fehler können passieren. Hier scheint aber die Kontrolle versagt zu haben. Unnötig und peinlich für das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.
Glück im Unglück, die Ausgaben wurden zu hoch eingeschätzt. Mit anderen Worten dürfte die AHV etwas weniger schlecht dastehen als ursprünglich befürchtet. Schlecht bleibt aber die Lage trotzdem. Das ging beim ganzen Aufschrei in den Medien und bei politischen Akteuren etwas vergessen:
Die Grundaussage am finanziellen Trend der AHV ändert sich leider auch nach Korrektur dieses Fehlers nicht. Die AHV wird auch ohne weiteren Leistungsausbau in finanzielle Schieflage geraten, wenn keine weiteren Finanzierungsquellen (Lohnabgaben, Steuern) beschlossen werden. Die Schieflage kommt einfach etwas später und vielleicht ein bisschen weniger schief.

Börsenkorrektur
Die Aktienmärkte waren in den ersten Augusttagen unüblich nervös. Einen richtigen Crash gab es in Japan. Als «Schuldige» wurden Konjunktursorgen in den USA und eine Gegenbewegung im Dollar-Yen-Kurs benannt, der wohl dazu führte, dass enorme Mengen an Carry Trades aufgelöst werden mussten. Carry Trades heisst, man nimmt Schulden auf in einer Währung mit tiefen Zinsen (Yen) und investiert in eine Währung mit hohen Zinsen (USD). Viele Akteure haben offenbar dieses bereits nicht risikolose Geschäft noch etwas mehr gesalzen mit einer Investition in die stark laufenden US-Techtitel. Dieses Geschäft lief über mehrere Monate oder gar Jahre grandios. Die Gegenbewegung im August hat nun aber einigen Spätzusteigern eine blutige Nase beschert.
In den meisten anderen Regionen gab es bislang nur eine kleine Korrektur. Nach wie vor sind die meisten Aktienmärkte gegenüber dem Jahresstart deutlich im Plus. Das ist eigentlich erstaunlich, wenn man bedenkt, wie stark in diesem Jahr die Zinssenkungsfantasien im USD-Raum in die Zukunft verschoben werden mussten und auch die Gewinne nur wenig zulegen konnten.
Die US-Konjunkturdaten sind effektiv etwas schwächer geworden. Ob das reicht, um die FED zum ersten Zinssenkungsschritt zu bewegen, wird sich zeigen. Der Markt geht stark von einer Zinssenkung um mindestens 0,5% im September aus. Wenn nur nicht die nach wie vor zu hohe, zähe Inflation wäre... – kein einfaches Umfeld für die FED.

Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie mir ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen an unter Tel. 062 871 93 57.

Ratgeber Psychologie 39 – 2024

Ladina Waldmeier
M. Sc. Psychologin FSP
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
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Psychische Erkrankungen in der Partnerschaft
Nach aktuellen Zahlen fühlen sich rund 38 Prozent der Schweizer Bevölkerung mittel bis stark psychisch belastet. Gemäss einem Bericht der Gesundheitsförderung Schweiz wird deutlich, dass bezüglich Inanspruchnahme von Informations- und Unterstützungsangeboten bei psychischen Problemen der Partner bzw. die Partnerin oder enge Familienangehörige mit 47 Prozent, die meistgenannte Unterstützungsgruppe darstellen. Dies zeigt, dass neben den Betroffenen auch viele Angehörige und Partnerschaften mit der Thematik psychischer Belastungen konfrontiert sind. Für die meisten Paare gehört es dazu, insbesondere in schwierigen Zeiten füreinander da zu sein. Sich gegenseitig zu unterstützen und dem Partner zur Seite zu stehen, betrachten viele als zentrales Element der Beziehung und deuten dies als Zeichen für eine Stärke der gegenseitigen Liebe. Bei körperlichen Erkrankungen ist es selbstverständlich, sich neben der Fürsorge und Liebe der Angehörigen eine/n Spezialisten/in für die Behandlung dazuzuholen. Was passiert aber, wenn sich jemand erschöpft, traurig, oder emotionslos fühlt? Wenn jemand unter Ängsten leidet? Emotionen und Gefühle gehören zur Liebe und Partnerschaft. Man betrachtet es als Aufgabe der Beziehung dafür zu sorgen, dass es dem Partner bzw. der Partnerin emotional gut geht. Die Grenzen zwischen dem Befinden in der Partnerschaft und dem eigenen Sein verschwimmen oftmals. Vielleicht auch aus der Erwartung oder Hoffnung heraus, dass das «Wir» die Schwierigkeiten des Einzelnen lösen kann. Man möchte die betroffene Person mit dem «Wir» unterstützen und gibt vielleicht gut gemeinte Ratschläge, offenbart, was einem selbst guttut und hilft. Die Ratschläge können von den Betroffenen jedoch oft (noch) nicht angenommen oder umgesetzt werden. Die Partner werden dadurch oft zunehmend enttäuscht und fühlen sich hilflos. Es entsteht ein gegenseitiges Gefühl, sich nicht gehört oder verstanden zu fühlen. Psychische Erkrankungen gehören zum menschlichen Sein genauso, wie körperliche Beschwerden und dennoch werden Lösungen in den eigenen vier Wänden gesucht. Die Verantwortung für das Wohl der erkrankten Person wird übernommen oder aus Loyalität im Stillen mitgetragen. Dies wirkt sich unweigerlich auf die Partnerschaftsebene aus. Aus einer Zweierbeziehung wird eine Dreiecksbeziehung, welche sich um die Erkrankung und die entsprechende Symptomatik dreht. Ist es vielleicht die Angst vor der Bewertung anderer? Eine strenge Interpretation von «in guten, wie in schlechten Zeiten»? Oder ist es die eigene Bewertung, wenn man für den Partner nicht alles tut? Die Gründe, weshalb es nicht immer leichtfällt, sich bei psychischen Erkrankungen extern professionelle Hilfe zu holen, sind individuell vielfältig und gilt es zu würdigen. Was sich aber immer wieder zeigt ist, dass dadurch auch die Partnerschaft belastet wird. Einerseits durch die Erkrankung selbst, aber auch durch die Verstrickungen beim Versuch, Partner und Behandler gleichzeitig zu sein. Als Angehörige von Erkrankten können Sie als Ressource mit Ihrer Liebe und Anteilnahme einen wertvollen Beitrag zur Genesung und Aufrechterhaltung der psychischen Gesundheit beitragen. Sie können auch im Rahmen von gemeinsamen geleiteten Therapiesitzungen herausfinden, wie genau und womit die erkrankte Person unterstützt werden kann. Bringen Sie sich gezielt ein, aber bürden Sie sich nicht selbst einen Behandlungsauftrag auf. Oder erwarten Sie von sich etwa, einen gebrochenen Fuss richtig zu schienen, damit dieser heilen kann? Psychische Erkrankungen gründen in komplexen Prozessen, die es achtsam zu ergründen und kennenzulernen gilt, um daraus Veränderungspotentiale entwickeln zu können. Dies ist der Kern psychologischer Psychotherapie. Seit rund zwei Jahren wird diese nach Anordnung durch den Hausarzt auch von der Grundversicherung übernommen. Wir freuen uns, Ihnen dieses Angebot, neben der Paarberatung und Einzelberatung, in den kommenden Monaten ebenfalls anbieten zu können.

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Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch

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