(pd) Baden und Turgi wollen sich auf den 1. Januar 2024 zu einer Einwohnergemeinde zusammenschliessen. Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Genehmigung dieses Zusammenschlusses an den Grossen Rats verabschiedet.
Der Zusammenschluss von Baden und Turgi gilt als Generationenprojekt: Er bietet den Gemeinden die Möglichkeit, zusätzliches Entwicklungspotenzial zu nutzen und den Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Stimmberechtigten der Gemeinden Baden und Turgi haben den Zusammenschluss deutlich gutgeheissen. Dafür wurden am 12. März separate Urnenabstimmungen in den beiden Gemeinden durchgeführt.
Wichtigste Bedingungen vertraglich geregelt
Der Vertrag zwischen den beiden Einwohnergemeinden regelt die wichtigsten Bedingungen für den Zusammenschluss. Die vereinigte Gemeinde führt das Wappen und das Siegel der Stadt Baden weiter. Die bisherigen Ortschaften bleiben bestehen. Somit gibt es keine Änderungen der Ortschaftsnamen und Postleitzahlen. Die Vertragsgemeinden behalten auch ihre bisherigen Strassennamen. Die beiden Gemeinden gehören gemäss Dekret über die Bezirks- und Kreiseinteilung unterschiedlichen Kreisen (Kreis III resp. Kreis V) an. Die Kreise sind relevant für die Wahl und die Zuständigkeit der Friedensrichterinnen und Friedensrichter. Es wird daher zu einer Verlagerung der Fälle im Friedensrichterbereich vom Kreis V zum Kreis III kommen. Die Zunahme der Fälle im Kreis III ist angesichts der Menge und den bestehenden Ressourcen verkraftbar.
Die Gemeinden erhalten eine Zusammenschlusspauschale von 800'000 Franken. Der Zusammenschlussbeitrag würde sich auf Basis der aktuellen Daten auf rund 3,5 Millionen Franken belaufen. Für die Berechnung massgebend werden allerdings nach dem Zusammenschluss die Einwohnerzahlen und Steuerkraftdaten der Jahre 2021 bis 2023 sein. Das Geschäft soll im zweiten Halbjahr 2023 vom Grossen Rat behandelt werden. Weitere Informationen dazu sind unter www.ag.ch/grossrat > Geschäfte > Suche Geschäfte > Geschäfts-Nr. GR 23.181 verfügbar.