(pd) Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat beim Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft gegen einen 18-jährigen Schweizer beantragt. Aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes von Polizei und Staatsanwaltschaft wird diesem vorgeworfen, in der Nacht vom Freitag auf Samstag in Aesch einen 15 Jahre alten Jugendlichen mit einer Stichwaffe tödlich verletzt zu haben.
Nachdem es in der Nacht von Freitag auf Samstag, 28. auf 29. Juni, im Bereich des Neumattschulhauses in Aesch zu einem Angriff auf einen Jugendlichen (Nationalität: Schweiz) gekommen war, konnte die Polizei Basel-Landschaft einen 18 Jahre alten Mann (Nationalität: Schweiz) festnehmen. Es ist mutmasslich davon auszugehen, dass der Festgenommene das 15-jährige spätere Oper mit einer Stichwaffe so schwer verletzt hatte, dass dieses verstarb.
Aufgrund der aktuellen Ermittlungsergebnisse gehen Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass sich der mutmassliche Täter und das spätere Opfer bereits vor der Tat gekannt hatten. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht von einem Tötungsdelikt aus und hat gegen den 18-jährigen Mann ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet. Sie hat gegen den mutmasslichen Täter beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft die Untersuchungshaft beantragt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wie es zu diesem Tötungsdelikt kommen konnte, ist Gegenstand der intensiv laufenden Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Weitere Auskünfte können mit Blick auf das Untersuchungsgeheimnis sowie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes derzeit nicht erteilt werden.