(pd) Mit der Steuerstrategie 2022–2030 will der Kanton Aargau seine Attraktivität im interkantonalen Vergleich verbessern und den Wohn- und Wirtschaftskanton Aargau weiter stärken. Die Steuerstrategie 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Aargauer Steuerstrategie. Sie beinhaltet Steuersenkungen und Entlastungen im Umfang von insgesamt rund 80 Millionen Franken pro Jahr.
Die Steuergesetzrevision 2027 ist das zweite Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030. Letztere wurde am 21. März 2023 vom Grossen Rat beraten und genehmigt. Die Umsetzung der Steuerstrategie erfolgt gestaffelt in aufeinander abgestimmten Paketen mit dem Ziel, den Kanton Aargau in einer Gesamtbetrachtung als Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken. Für natürliche Personen gilt dabei der übergeordnete Anspruch, dass sich der Kanton Aargau bezüglich steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit für alle Haushaltstypen sowie für alle Einkommens- und Vermögensstufen unter den attraktiven Kantonen positioniert und sich an den Top 10 orientiert. Auch bei den juristischen Personen will sich der Kanton Aargau im Mittelfeld positionieren. Regierungsrat Markus Dieth dazu: "Mit der Steuergesetzrevision 2027 setzen wir die Steuerstrategie des Kantons Aargau konsequent weiter um und stärken unsere steuerliche Wettbewerbsfähigkeit. Dank unserer vorausschauenden Finanzpolitik und der soliden, stabilen Finanzlage ist die Revision finanziell tragbar."
Zwei zentrale Massnahmen: Kleinverdienerabzug integrieren, Tarifspitze senken
In den bisherigen Umsetzungsschritten der Steuerstrategie wurden bereits verschiedene Gruppen entlastet: Mit der Steuergesetzrevision 2022 wurde die Massnahme "Reduktion obere Tarifstufe" im Handlungsfeld juristische Personen (Unternehmen) umgesetzt. Gleichzeitig wurde aber auch der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht. Per 1. Januar 2025 traten zudem Massnahmen der Steuergesetzrevision 2025 in Kraft, namentlich Senkungen bei der Vermögenssteuer, höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, eine Erhöhung des Kinderabzugs sowie die Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen. Die Steuergesetzrevision 2027 umfasst zwei zusätzliche Kernelemente: eine Verbesserung für verheiratete Paare und Alleinerziehende (Tarif B) mit kleinen bis mittleren Einkommen sowie eine steuerliche Entlastung bei höheren Einkommen:
- Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif: Der Kleinverdienerabzug ist ein steuerlicher Abzug, der umso höher ausfällt, je kleiner das steuerbare Einkommen vor diesem Abzug ist. Dies dient einer einfacheren Besteuerung. Von der Entlastung profitieren vor allem die unteren Einkommen, in geringerem Mass auch steuerbare Einkommen von bis 75'000 Franken.
- Reduktion der obersten Tarifstufe (Abflachung der Tarifkurve): Die oberen Einkommen sollen im interkantonalen Vergleich ähnlich gut positioniert sein wie mittlere und tiefere Einkommen. Konkret wird die höchste Tarifstufe der einfachen 100-Prozent-Steuer von 11 auf 9,75 Prozent gesenkt, wovon steuerbare Einkommen ab 55'000 Franken (Tarif A: Alleinstehende Personen) beziehungsweise 110'000 Franken (Tarif B: Verheiratete Personen und alleinstehende Personen, wenn sie mit einem Kind zusammenleben) profitieren. Entlastet werden damit auch Teile des oberen Mittelstands.
Finanzielle Auswirkungen und Ertragsneutralität in der Steuerstrategie
Die Steuerstrategie soll grundsätzlich ertragsneutral ausgestaltet sein. Das heisst, Mindereinnahmen in den einen Bereichen sollen mit Mehreinnahmen in anderen Bereichen gegenfinanziert beziehungsweise mit den Mehreinnahmen aus der Steuergesetzrevision Schätzungswesen gedeckt werden. Um eine solche ertragsneutrale Umsetzung zu gewährleisten sowie die Entwicklung der Finanzsituation im Kanton Aargau umfassend beurteilen zu können, hat der Regierungsrat eine gestaffelte Umsetzung der Steuerstrategie 2022–2030 vorgesehen.
Die Steuergesetzrevision 2027 entlastet die Steuerzahlenden um insgesamt 80 Millionen Franken pro Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Rund die Hälfte davon entsteht durch die Senkung der obersten Tarifstufe, die andere Hälfte durch die Integration des Kleinverdienerabzugs. Im Rahmen der Steuerstrategie 2022–2030 kann die Steuergesetzrevision 2027 ertragsneutral umgesetzt werden. Der Regierungsrat erachtet die Revision zudem aus finanzieller Gesamtsicht für den Kanton als tragbar, die Mindereinnahmen sind im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan bereits eingeplant. Markus Dieth unterstreicht auch die mittel- und langfristigen positiven Auswirkungen: "Attraktive Steuertarife sind ein wichtiger Standortfaktor. Sie erhöhen die Attraktivität des Aargaus als Wohnkanton – davon profitieren Kanton und Gemeinden mittel- und langfristig."
Weiteres Vorgehen und Inkrafttreten
Die zweite Beratung im Grossen Rat ist für Juni 2026 vorgesehen. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 geplant. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum: Stimmt der Grosse Rat zu, jedoch nicht mit absoluter Mehrheit, oder wird das Behördenreferendum ergriffen, findet eine Volksabstimmung statt.