(pd) Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen eine beschuldigte Frau abgeschlossen und am zuständigen Strafgericht Basel-Landschaft Anklage erhoben. Sie wirft der Frau unter anderem vor, am Abend des 1. August 2023 vor einer Gruppe von Kindern in Aesch eine ungesicherte Pistole gezogen und in deren unmittelbarer Nähe in die Luft geschossen zu haben. Für die beschuldigte Frau gilt die Unschuldsvermutung. Der Zeitpunkt der Hauptverhandlung am Strafgericht steht derzeit noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen eine heute 69-jährige Frau (Nationalität: Schweiz) abgeschlossen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigte wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung sowie wegen weiterer Delikte Anklage am Strafgericht Basel-Landschaft erhoben.
Der beschuldigten Frau wird unter anderem vorgeworfen, am 1. August 2023 auf dem Mergelweg, vor den Familiengärten Weihermatt, in Aesch mit einer Pistole vor einer Gruppe Kinder in die Luft geschossen zu haben. Zudem drohte sie den Kindern, noch einmal zu schiessen, wodurch sie die Gruppe in Angst und Schrecken versetzte.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beschuldigte Frau zwischen 19 und 19.30 Uhr ihre Wohnung in Aesch mit dem Hund einer Bekannten verliess, um mit diesem spazieren zu gehen. Auf dem Vorplatz der Familiengärten Weihermatt traf sie auf eine Gruppe Kinder, die kleine Feuerwerkskörper zündeten. Die Frau erklärte den Kindern, dass sich Tiere vor den Knallkörpern fürchteten und versuchte, die Gruppe zum Weggehen zu bewegen. Als dies nicht gelang, ging die Frau in ihre Wohnung zurück und holte eine auf sie registrierte Pistole. In der Folge kehrte sie zu den Kindern zurück, die sich mittlerweile auf dem Mergelweg befanden, zog die ungesicherte Pistole und schoss unmittelbar neben einem der Kinder in die Luft. Dies offenbar, um der Gruppe zu zeigen, wie sich Tiere fühlen, wenn man Feuerwerk zündet. Mit ihrem Verhalten versetzte sie die wegrennenden Kinder in Angst und Schrecken. Einige der Kinder mussten sich anschliessend zwecks Abklärung (Tinnitus) in das Universitäts-Kinderspital beider Basel begeben.
Für die beschuldigte Frau gilt die Unschuldsvermutung. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.