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Jahresbericht 2025 zum Vollzug der flankierenden Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung im Kanton Aargau

(pd) Wie schon in den Vorjahren hat im Jahr 2025 die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten. Die regelmässigen Kontrollen haben auch im vergangenen Jahr Gesetzesverstösse aufgedeckt, die sowohl mit Verwaltungssanktionen als auch strafrechtlich konsequent geahndet werden.

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Bei 289 ausländischen Entsendebetrieben wurden 1104 Arbeitnehmende überprüft. Bei 42 Entsendebetrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 39 dieser Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten
Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen. Lediglich drei Verständigungsverfahren sind gescheitert.

Unternehmen zeigen sich kooperativ
Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten und wendet sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden. Wie schon in den vergangenen Jahren haben die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen auch im Jahr 2025 ihre Wirkung entfaltet, was sich am Erfolg der Verständigungsverfahren zeigt.

Lohnerhebungen in Fokusbranchen
Bei 329 Aargauer Betrieben hat der Kanton Aargau 1082 Personenkontrollen durchgeführt. In den Fokusbranchen Landwirtschaft, Gemüse- und Obstbau, Pferde- und Reitbetriebe sowie Autowaschanlagen wurden flächendeckend Lohnerhebungen durchgeführt.
Die Lohnsituationen dieser Fokusbranchen hat die TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als nicht missbräuchlich eingestuft. Da insgesamt sieben Unternehmen der Branchen Gemüse- und Obstbau, Pferde- und Reitbetriebe und Autowaschanlagen mit mehreren und/oder deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen aufgefallen sind, hat die TPK-Geschäftsstelle mit diesen Betrieben Verständigungsverfahren eingeleitet: fünf davon konnten erfolgreich abgeschlossen werden; zwei Verständigungsverfahren scheiterten. In der Fokusbranche Hauswirtschaft wurden 67 Anstellungsverhältnisse kontrolliert. Dabei wurde kein Verstoss gegen den verbindlichen Mindestlohn gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft festgestellt.

Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen
Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Der Verein "Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau" (AMKB), an den die Kontrollen von aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden für 14 Gewerbebranchen delegiert sind, hat im Jahr 2025 1'170 Personen in 391 Betrieben kontrolliert.
Zusätzlich zu den GAV-Massnahmen der paritätischen Kommissionen hat das Amt für Migration und Integration (MIKA), das für die Sanktionierung gemäss dem Entsendegesetz zuständig ist, 59 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.

Ausländische selbstständige Dienstleistungserbringende
Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 158 ausländische selbstständige Dienstleistungserbringende einer Prüfung unterzogen. Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV 183 ausländische Selbstständige überprüft.
Ausländische Dienstleistungserbringende, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorweisen können. Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 32 Verwaltungsbussen ausgesprochen.

Meldungen für Erwerbstätigkeit bis 90 Tage aus EU- und EFTA-Staaten
Die Anzahl Meldungen für Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten lagen im Jahr 2025 nur leicht unter dem Höchstwert von 2024. Diese Personen können maximal während 90 Tagen ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende sowie für selbstständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringende nahmen gegenüber 2024 um 8 beziehungsweise 26 Prozent ab, jene für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgebenden hingegen um 6 Prozent zu. Das MIKA hat wegen Meldepflichtverstössen 21 Verwaltungsbussen und 156 Mahnungen ausgesprochen.

Schwarzarbeit: Hinweise und Kontrollen führen zur Aufdeckung
Auch im Jahr 2025 hat das Inspektorat des MIKA zahlreiche Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Es hat 765 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, bei persönlichen Dienstleistungen, in Coiffeur- und Kosmetiksalons sowie im Handel. Ein Teil davon fand als gemeinsame Samstagskontrollen mit den Sozialpartnern beziehungsweise der AMKB statt. Damit werden Synergien genutzt und der präventive Kontrolleffekt verstärkt. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese gemeinsamen Kontrollen auch in Zukunft weitergeführt.
Das kantonale Kontrollorgan hat gut 2000 Personen überprüft. In 19,3 Prozent der Schwarzarbeitskontrollen gab es einen Verdacht auf Verstösse gegen Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht. Diese Fälle wurden an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet. 33 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts vor. Diese betreffen überwiegend Nicht-EU-/EFTA-Angehörige, denen mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflicher Qualifikation selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann.