(evp) Die EVP Aargau zeigt sich erleichtert über die Ablehnung der Initiative «Arbeit muss sich lohnen». Die Stimmbevölkerung hat damit Vertrauen in die bestehende Sozialhilfe und die Arbeit der Sozialdienste gezeigt. Gleichzeitig ist die EVP besorgt über die hohe Zustimmung zu Symbolpolitik, zu zusätzlicher Bürokratie und der Einschränkung individueller Familienmodelle.
Die EVP freut sich über die Ablehnung der Initiative «Arbeit muss sich lohnen». Offenbar hätten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Symbolpolitik hinter dem Volksbegehren erkannt. Damit zeigten sie ihr Vertrauen in die bisherige Gesetzgebung und in die Sozialdienste, die alle Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe individuell und ressourcenorientiert unterstützen. Vor allem Einelternfamilien hätten die finanzielle Einschränkung zu spüren bekommen, da sie häufig länger als zwei Jahre auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sorgen macht der EVP, dass die Initiative trotz hohem Verwaltungsaufwand und ohne Wirkung nur aufgrund des angesprochenen Themas derart viel Zustimmung erhielt.
Bei der Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» konnte sich die Symbolpolitik durchsetzen und der Mehraufwand einer zweiten Beurteilung durch den Kanton nicht verhindert werden. Für die EVP wäre die Initiative nicht nötig gewesen, ihre Annahme ändert aber auch nicht viel. Für die EVP bleibt wichtig, dass die Gemeinden und der Kanton ihre Verantwortung wahrnehmen und jeweils auch alternative Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit prüfen, bevor ein Blitzer installiert wird.
Die nationalen Vorlagen mit direktem Bezug zum Kanton beurteilt die EVP mit gemischten Gefühlen. Die Ablehnung der SRG-Initiative stärkt die Zuversicht, dass im Kanton Aargau ein gewisser Wettbewerb in der medialen Berichterstattung erhalten bleiben wird. Die Annahme der Individualbesteuerung wird Einverdiener-Familien und Alleinerziehende benachteiligen und für den Kanton teuren Mehraufwand verursachen.
Die EVP Aargau sieht die Lebensgemeinschaft Ehe weiterhin als wichtigen Baustein unserer Gesellschaft, auch wenn die freie Wahl des Familienmodells nun eingeschränkt wird und der Besitz eines Ehepaars neu wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden muss.