(dm) Die Mitte Aargau begrüsst den Vorschlag der Aargau Regierung, dass bei Schutzbedürftigen mit Status S auch nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung reduzierte Sozialhilfeansätze zur Anwendung kommen und sie sozialhilferechtlich dem Asylbereich zugeordnet bleiben. Sie erwartet von den Aargauischen Mitgliedern im eidgenössischen Parlament, dass sie sich gegen die Streichung der Übernahme der Sozialhilfekosten durch den Bund aussprechen.
Die Streichung der Übernahme der Sozialhilfekosten durch den Bund ist keine Sparübung, sondern eine Verlagerung der Sozialhilfekosten vom Bundesbudget auf die Aargauer Gemeinden. Die Mitte Aargau unterstützt darum den Vorschlag der Aargauer Regierung, bei Schutzbedürftigen mit Status S auch nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung reduzierte Sozialhilfeansätze anzuwenden und sie weiterhin sozialhilferechtlich dem Asylbereich zuzuordnen. So können die bisherigen Unterbringungs-, Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen aufrechterhalten werden und eine Anrechnung an die Aufnahmepflicht der Gemeinden bleibt weiterhin möglich.
«Die Mitte-Fraktion ist erfreut, dass der Kanton bereit ist, die Hälfte der entstehenden Kosten bei der Verschiebung vom Bund zu den Gemeinden zu übernehmen. Der Regierungsrat hat offensichtlich erkannt, dass einige Gemeinden dringend finanzielle Entlastung benötigen.», so Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann. «Die Mitte fordert, eine solche Entlastung auch in anderen Bereichen zu prüfen, allenfalls auch für zeitlich befristete Entlastungsmassnahmen für Gemeinden.»