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«Die Heiratsstrafe einfach, rasch und ohne bürokratischen Systemumbruch abschaffen»

(eing.) Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft – aber einfach, rasch und ohne unnötige Bürokratie für Familien und Verwaltungen. So lautet die Forderung eines überparteilichen Bündnisses, das sich hinter die Fairness-Initiative stellt.

Die Initiative beseitigt die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer, schützt die Gemeinden vor Mehraufwand und respektiert alle Lebensentwürfe gleichermassen. Mit dem Grundsatzentscheid des Stimmvolkes zur Abschaffung der Heiratsstrafe steht fest, dass verheiratete Paare nicht länger benachteiligt werden dürfen. Die politische Frage lautet heute nicht mehr «Ob», sondern «Wie». Für die Aargauer Parteiallianz bietet die Fairness-Initiative den pragmatischen, verlässlichen Weg: Sie schafft die Benachteiligung bei der direkten Bundessteuer ab, ohne das gesamte Steuersystem auf den Kopf zu stellen.

Kein administrativer Leerlauf für Aargauer Steuerämter

Ein entscheidender Vorteil für den Kanton Aargau und seine Gemeinden liegt in der Einfachheit der Vorlage: Im Gegensatz zur Individualbesteuerung verlangt die Fairness-Initiative keinen tiefgreifenden Systemumbruch. Ehepaare füllen weiterhin nur eine gemeinsame Steuererklärung aus. Damit verhindert die Initiative Millionen zusätzlicher Veranlagungen und erspart den kantonalen und kommunalen Steuerbehörden einen enormen bürokratischen Mehraufwand und hohe Systemkosten. Zudem betrifft die Initiative ausschliesslich die direkte Bundessteuer: Die kantonale Steuerautonomie bleibt gewahrt, und der Aargau behält seinen bewährten steuerpolitischen Handlungsspielraum.

Gerechtigkeit für alle Familien- und Lebensmodelle

Jede Aargauer Familie organisiert ihren Alltag anders: Ob beide Partner Vollzeit arbeiten, ein Elternteil das Pensum für Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege reduziert, sich weiterbildet oder ob es sich um langjährige Rentnerpaare handelt. Die Initiative sorgt für echte Wahlfreiheit:
• Keine Bestrafung der Heirat: Ehepaare zahlen nicht mehr als Konkubinatspaare in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage.
• Anerkennung von Care-Arbeit: Wer zugunsten der Familie oder Pflege beruflich zurücksteckt, leistet einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag, der steuerlich nicht zum Nachteil werden darf.
• Faire Berücksichtigung aller Modelle: Sowohl Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen als auch Einverdiener- und Teilzeitpaare profitieren gleichermassen.

Verlässlicher Übergangsmechanismus garantiert rasche Lösung

Die Fairness-Initiative verankert in der Bundesverfassung, dass das Einkommen eines Ehepaars weiterhin zusammengerechnet wird und Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden dürfen. Sollte das Parlament die Ausführungsbestimmungen nicht innert drei Jahren nach Annahme umsetzen, greift automatisch die verfassungsmässige Übergangslösung: die alternative Steuerberechnung auf Verordnungsweg. Bei diesem Modell prüft die Steuerbehörde neben der gemeinsamen Veranlagung eine Schattenrechnung nach dem Tarif für Unverheiratete und stellt automatisch den tieferen Betrag in Rechnung. Damit könnte die Heiratsstrafe bereits 2029 beseitigt werden – drei Jahre vor der erst für 2032 vorgesehenen Individualbesteuerung.

Das überparteiliche Komitee ruft die Aargauer Stimmbevölkerung dazu auf, ein klares Zeichen für Fairness, Respekt vor der Familie und schlanke Staatsstrukturen zu setzen und die Fairness-Initiative zu unterstützen.

SVP – Die Mitte – EVP – EDU – Bauernverband Aargau – Landfrauen Aargau
Andreas Glarner, Präsident SVP und Nationalrat
Barbara Borer-Mathys, Geschäftsleiterin und Grossrätin, SVP
Edith Saner, Co-Präsidentin Die Mitte und Grossrätin
Bernhard Guhl, alt Nationalrat, Die Mitte
Jacqueline Wick, Präsidentin Junge Mitte
Christian Minder, Co-Präsident EVP und Grossrat
Lilian Studer, Präsidentin EVP Schweiz, alt Nationalrätin
Roland Haldimann, Präsident EDU und Grossrat
Christoph Hagenbuch, Präsident Bauernverband und Grossrat SVP
Andrea Hochuli, Präsidentin Landfrauen Aargau