(br) Der Bund übernimmt weiterhin die Kosten für PCR-Tests von Personen, die Kontakt hatten mit einer positiv getesteten Person, etwa in Alters- und Pflegeheimen. Dies hat der Bundesrat heute Freitag im Zirkularverfahren beschlossen. Er präzisiert damit seinen Beschluss vom 2. Februar, zur Aufhebung der Kontaktquarantäne.
Mit der Aufhebung der Kontaktquarantäne hat der Bundesrat auch die Kostenübernahme für PCR-Tests von Personen gestrichen, die engen Kontakt hatten mit einer infizierten Person. Für gewisse Personen ist indes auch nach Aufhebung der Kontaktquarantäne ein solcher Test wichtig. So sieht die Teststrategie des Bundesamts für Gesundheit zum Beispiel vor, dass für besonders gefährdete Personen, etwa solche, die sich in einer Chemotherapie befinden, die frühe Diagnostik sehr wichtig ist. Ebenso sind viele Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler darauf angewiesen, dass Kontaktpersonen von bestätigten Fällen weiterarbeiten können, sich aber individuell testen lassen können.
Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung-3 entsprechend angepasst. Sie tritt rückwirkend auf den 3. Februar in Kraft. Damit ist die lückenlose Kostenübernahme von Tests nach engem Kontakt mit einer infizierten Person sichergestellt.