(br) Die Umteilung bestimmter Arzneimittel im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes hat seit 2019 im Gesundheitswesen zu Mehrkosten von maximal 24 Millionen Franken pro Jahr geführt. Das ist viermal weniger als die von der Pharmaindustrie prognostizierten 100 Millionen Franken.
Diese Schätzungen gehen aus einem Bericht in Erfüllung einer Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hervor, von dem der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung Kenntnis genommen hat. Um die Auswirkungen dieser Umteilung auf die Gesundheitskosten einzudämmen, hat der Bundesrat die Umsetzung gezielter Optimierungsmassnahmen beschlossen.
Das Heilmittelgesetz (HMG) teilt Arzneimittel in Kategorien von A (einmalige Abgabe auf ärztliche Verschreibung) bis E (Abgabe ohne Fachberatung) ein. 2019 wurde gemäss einem Auftrag des Parlaments im Rahmen der HMG-Revision eine Umteilung mit gleichzeitiger Aufhebung der Kategorie C vorgenommen.
Im Anschluss an die HMG-Revision hat die SGK-N den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Umteilung keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Schweizer Gesundheitswesen verursacht (Motion 19.3005). Der Bundesrat hat daher dem Bundesamt für Gesundheit den Auftrag erteilt, eine Analyse der Gesamtkosten dieser Umteilung durchzuführen und zu prüfen, wo Verbesserungen möglich sind. Die Ergebnisse dieser Analyse sowie Optimierungsvorschläge wurden in einem Bericht zusammengefasst, von dem der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 Kenntnis genommen hat.
Weniger Mehrkosten als von der Pharmaindustrie befürchtet
Laut diesem Bericht hat die Umteilung Mehrkosten von 24,5 Millionen Franken verursacht. Diese Mehrkosten sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Patientinnen und Patienten häufiger zum Arzt gehen, um ein Rezept zu erhalten, was nicht immer nötig ist. Ein weiterer Grund sind höhere Medikamentenpreise infolge der Anpassung des Vertriebsanteils (Vergütung logistischer Leistungen der Apotheken), der je nach Kategorie variiert. Die Mehrkosten liegen jedoch deutlich unter dem Betrag von 80 bis 100 Millionen Franken, von dem die Pharmaindustrie bei den parlamentarischen Beratungen ausgegangen war.
Um die Auswirkungen dieser Umteilung auf die Gesundheitskosten einzudämmen, will der Bundesrat Optimierungsmassnahmen treffen. Dazu gehört eine Sensibilisierung der Apothekerinnen und Apotheker: Diese sollen dazu ermutigt werden, von ihrer Kompetenz zur Abgabe rezeptfreier Arzneimittel Gebrauch zu machen und so unnötige ärztliche Konsultationen zu verhindern. Eine weitere vorgeschlagene Massnahme sieht vor, die Kennzeichnung auf den Verpackungen anzupassen und den Hinweis anzubringen, dass das Medikament rezeptfrei erhältlich ist. Zusätzlich sollen die Anforderungen an die Dokumentation der Entscheide zur Abgabe von Arzneimitteln, die von der Kategorie C in die Kategorie B umgeteilt wurden, zur Entlastung der Apotheken vereinheitlicht werden.