(avk) Die Aargauische Verkehrskonferenz AVK hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach klar gegen stationäre Blitzer positioniert. Versteckte Zusatzeinnahmen unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit seien zwingend abzulehnen, betont die AVK.
Die Volksinitiative der Jungfreisinnigen ermögliche einen Entscheid der Stimmbevölkerung zu den Bewilligungsverfahren für stationäre Radaranlagen. Mit der Inbetriebnahme der ersten stationären Verkehrsüberwachungsanlage auf der Gstühlkreuzung in Baden sei nicht nur ein Tabubruch einher gegangen, sondern die Stadt Baden habe auch die entsprechende Rechtsgrundlage im Kanton Aargau verletzt, schreibt die AVK weiter. Nach einer Pleiten-, Pech- und Pannen-Serie mit teurer Nachrüstungsfolge zu Lasten der Steuerzahler sei die Installation schon beinahe der Lächerlichkeit preisgegeben. Die AVK weiter: «Dennoch wurde daraus ein Präzedens-Fall und weitere Forderungen aus dem linken politischen Couloir wurden laut. So kam es im Grossen Rat auch immer wieder zu hitzigen Debatten, auch im Zusammenhang mit der Revision des Polizeigesetzes. Eine knappe Mehrheit des Kantonsparlaments hat im Dezember 2023 entgegen dem Antrag des Regierungsrats entschieden, keine kantonale Bewilligungspflicht für stationäre Radaranlagen einzuführen.» Die Aargauische Verkehrskonferenz sei daher der Meinung, dass die vorliegende Initiative erforderlich sei und die Rahmenbedingungen zukünftig klar und deutlich regle. Der Kanton als zuständige Instanz für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, vertreten durch den Regierungsrat, solle abschliessend über die Bewilligung von stationären Radaranlagen entscheiden. Bei der Beurteilung müsse ebenfalls berücksichtigt werden, dass der Aargau ohne stationäre Blitzer eine tiefere Unfallrate ausweise als Kantone mit fixen Blechpolizisten.
Die AVK wieter: «Verkehrssicherheit ja – Abzocke nein! Grundsätzlich sind die Mitglieder der Aargauischen Verkehrskonferenz für jegliche Massnahmen welche das Unfallsrisiko minimieren, Verkehrsteilnehmer schützen und eindeutige Verkehrsdelikte rechtlich ahnden. Im Fall Baden darf jedoch stark daran gezweifelt werden, dass der Blechpolizist aus Sicherheitsüberlegungen installiert wurde. Vielmehr muss tatsächlich unterstellt werden, dass monetäre Hintergedanken grundlegend waren. Eine Ausweitung dieses Missbrauchs muss entschieden verhindert werden. Mobile Anlagen, wie sie bisher zum Einsatz kommen, sind bewiesenermassen wirksamer, da der damit verbundene «Überraschungseffekt» viel eher zu einer Grunddisziplin im Strassenverkehr beiträgt. Aus den genannten Gründen stellt sich die AVK klar gegen diese Abzocke unter dem ver-meintlichen Deckmantel der Verkehrssicherheit.»
Bewilligungen nur in Ausnahmefällen
Die AVK vertritt die Haltung, dass fixe Radaranlagen in der Regel nicht bewilligt werden sollten. In speziellen Ausnahmesituationen, beispielsweise an Kreuzungen mit wiederholten Unfällen aufgrund von Fahren bei Rot, sei eine Installation prüfenswert und diene tatsächlich der Verkehrssicherheit. In diesen Ausnahmefällen benötigte es, wie in der Vorlage gefordert, ein strenges Bewilligungsverfahren des Kantons und klare Nachweise eines Verkehrssicherheitsdefizites seitens der entsprechenden Gemeinde. Damit könne der missbräuchliche Einsatz von Blechpolizisten verhindert werden. Daher empfehlen die Mitgliederverbände der Aargauischen Verkehrskonferenz – mit Ausnahme des TCS, der bei dieser Vorlage eine neutrale Haltung einnimmt – die Unterstützung der Initiative «Blitzerabzocke stoppen!». Der Einsatz mobiler Anlagen habe sich bestens bewährt und würden der Polizei weiterhin genügend Mittel für die Ahndung von Übertretungen im Strassenverkehr geben. Insofern sei ein kantonal einheitliches Bewilligungsverfahren für stationäre Radaranlagen sinnvoll und schütze vor unrechtmässiger Alimentierung der Staatskasse zu Lasten der Verkehrsteilnehmer/innen.