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Birr: Gasturbinen-Prüfstand von Ansaldo soll ab Februar 2027 als Reservekraftwerk bereitstehen

(br) Der Gasturbinen-Prüfstand der Firma Ansaldo Energia in Birr (AG) soll ab Februar 2027 als Reservekraftwerk bereitstehen. Die Gasturbine hat eine Leistung von 250 Megawatt. Sie dient als Übergangslösung, bis die fünf neuen Reservekraftwerke betriebsbereit sind. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, für das Übergangs-Reservekraftwerk bei der Finanzdelegation einen Zusatzkredit von 275 Millionen Franken zu beantragen. Ziel ist, die Arbeiten zur Instandstellung der Gasturbine umgehend starten zu können.

Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Die ersten neuen Reservekraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 583 Megawatt, die vom UVEK im Mai 2025 mit der Projektierung der Anlagen beauftragt wurden (siehe Medienmittelung vom 14. Mai), werden jedoch frühestens ab 2030 vollständig zur Verfügung stehen. Bis dahin braucht es eine Übergangslösung.

Kein Weiterbetrieb des temporären Reservekraftwerks in Birr
Das UVEK hat die Möglichkeit des Weiterbetriebs des bestehenden Reservekraftwerks von General Electric in Birr für einige Winterhalbjahre als Übergangslösung geprüft. Eine Verlängerung der Bereitstellungsverfügung, die den Rückbau der Anlage bis Ende 2026 vorschreibt, wäre jedoch nur möglich, wenn eine Strommangellage unmittelbar bevorstünde. Auch eine kantonale Bau- und Betriebsbewilligung kommt nicht in Frage. Der Kanton Aargau beurteilt das Projekt als nicht bewilligungsfähig, da selbst nach einem Umbau nicht alle kantonalen Vorschriften eingehalten werden könnten.

Ansaldo-Prüfstand wird für den Einsatz als Reservekraftwerk vorbereitet
Als Alternative zum temporären Reservekraftwerk von General Electric kommen nur kurzfristig umsetzbare Übergangslösungen in Frage. Ansaldo Energia hat dem UVEK Anfang Juni 2025 ein verbindliches Angebot für den Einsatz des Prüfstands als Reservekraftwerk unterbreitet. Es soll ab dem 31. Januar 2027 einsatzbereit sein und so die Periode mit den grössten Versorgungsrisiken im Winter 2026/2027 absichern.

Der Prüfstand am Standort Birr hat eine Gasturbine des Typs GT 26 mit einer Leistung von 250 MW. Sie verfügt über eine Betriebsbewilligung für Tests von bis zu 800 Betriebsstunden pro Jahr. Das Baudepartement des Kantons Aargau hat gegenüber dem Bundesamt für Energie und Ansaldo bestätigt, dass die bestehende Bewilligung ihre Gültigkeit behält, wenn Ansaldo die Turbine als Testanlage weiterbetreibt. Bei einer drohenden Strommangellage würde der Bund die Umnutzung der Anlage als Reservekraftwerk zur Energieproduktion auf Abruf mit einer Verfügung basierend auf dem Landesversorgungsgesetz ermöglichen.

Damit das Reservekraftwerk zeitgerecht bereitsteht, muss der Vertrag mit Ansaldo Anfang Juli 2025 unterzeichnet werden. Dazu ist ein Zusatzkredit in Höhe von 275 Millionen Franken und die vorgängige Genehmigung durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) notwendig. Die Finanzierung ist für den Bund haushaltsneutral, da die Kosten den Stromkundinnen und -kunden über den Tarif Stromreserve verrechnet werden. Die Stromkundinnen und -kunden werden durch die thermische Reserve (Reservekraftwerke und Notstromgruppen) von 2022 bis 2026 mit durchschnittlich 0,34 Rappen pro Kilowattstunde belastet. Im Zeitraum 2027 bis 2044 sind es durchschnittlich 0,26 Rp./kWh, wobei der Tarif in der Bauphase der neuen Reservekraftwerke von 2027 bis 2030 zeitweise über 0,75 Rp./kWh betragen wird.

Weitere Elemente der Übergangslösung
Das UVEK arbeitet derzeit an weiteren Elementen der Übergangslösung für die Zeitspanne, bis die neuen Reservekraftwerke betriebsbereit sind. Konkret sollen dazu die Verträge der beiden Reservekraftwerke Monthey und Cornaux und auch die Verträge der Notstromgruppen mit einer Gesamtleistung von 280 MW verlängert werden. Daneben gibt es die Wasserkraftreserve, die als Energiespeicher die kritischen Monate gegen Ende Winter absichern kann. Neu soll auch eine Verbrauchsreserve einen Beitrag zur Stromreserve leisten. Dies ist aber frühestens nach einer Ausschreibung für den Winter 2027/2028 möglich. Die dazu nötige gesetzliche Grundlage wird mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG) geschaffen.
Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die notwendigen Übergangslösungen ist die Winterreserveverordnung, die bis Ende 2026 befristet ist und bis Ende 2030 verlängert werden soll. Die Winterreserveverordnung soll per 1. Januar 2027 durch eine Nachfolgeverordnung auf Basis des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) abgelöst werden.