(svp) Die Aargauer Staatskanzlei hat am Freitag, 10. Juli, darüber informiert, dass weder eine Sistierung des Vollzugs der Anpassung
der Eigenmietwerte noch eine Rückkehr zu den bisherigen Eigenmietwerten rechtlich möglich sind. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist nur schwer nachvollziehbar, weshalb eine Steuer, deren Abschaffung politisch bereits beschlossen wurde, vor ihrem Wegfall noch erhöht werden muss.
Auch wenn das Ergebnis des Berichts ernüchternd ist, anerkennt die SVP die ausführlich dargelegte rechtliche Begründung des Regierungsrats. Nachdem das Verwaltungsgericht die bisherige Eigenmietwertbesteuerung im Kanton Aargau als bundesrechtswidrig beurteilt hat, legt der Regierungsrat nachvollziehbar dar, weshalb weder eine Rückkehr zu den früheren Werten noch eine Sistierung des Vollzugs mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar wären.
Die finanziellen Auswirkungen zeigen jedoch, dass es durchaus Spielraum für politische Lösungen gibt. Während die Neubewertung der Liegenschaften dem Kanton Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Franken bringt, belaufen sich die zusätzlichen Einnahmen aus der Aktualisierung der Eigenmietwerte auf lediglich rund 11 Millionen Franken. Diese vergleichsweise geringe Summe macht deutlich, dass nach alternativen Entlastungsmöglichkeiten gesucht werden muss.
Die SVP erwartet deshalb vom Regierungsrat, dass Lösungen geprüft werden, welche die zusätzliche Belastung der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abfedern, ohne gegen Bundesrecht zu verstossen. Im Vordergrund stehen Instrumente, welche die bundesrechtlich vorgeschriebene Mindestgrenze beim Eigenmietwert respektieren und gleichzeitig eine angemessene Entlastung ermöglichen. Denkbar sind beispielsweise befristete steuerliche Entlastungen über andere Abzüge, eine gestaffelte Umsetzung der Mehrbelastung oder ein besonderer Steuerabzug in der Höhe der zusätzlichen Belastung. Solche Massnahmen würden den verfassungsrechtlichen Rahmen einhalten und gleichzeitig dem klar geäusserten politischen Willen Rechnung tragen, die Übergangszeit bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts möglichst fair auszugestalten.
Unabhängig davon bleibt der politische Handlungsspielraum in der allgemeinen Steuerpolitik bestehen. Es ist Zeit, alle Aargauer Steuerzahlerinnen und -zahler mit einer deutlichen Steuersenkung weiter zu entlasten. Die SVP wird sich deshalb im Rahmen der Budgetberatung erneut mit Nachdruck für eine markante Senkung des kantonalen Steuerfusses um fünd bis zehn Prozent einsetzen. Angesichts der ausgezeichneten Finanzlage des Kantons ist eine solche Entlastung finanzpolitisch verantwortbar und ein wichtiges Signal zugunsten der Bevölkerung. Die SVP begrüsst, dass der Regierungsrat sowie der externe Informatik-Dienstleister die
Fehler im Zusammenhang mit den Neuschätzungen offen anerkennen und daraus Erkenntnisse sowie Massnahmen für künftige Projekte ableiten.