(pd) Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Vereinbarung justitia.swiss verabschiedet. Der Verpflichtungskredit für die Mietverlängerung der Asylunterkunft Aarehof in Möriken-Wildegg wurde beschlossen. Die Anpassung der Stipendienverordnung (StipV) tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Körperschaft justitia.swiss verabschiedet. Mit dieser Vereinbarung soll die Trägerschaft für die zentrale Plattform geschaffen werden, über die der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz künftig abgewickelt werden soll. Das Projekt «Justitia 4.0» verfolgt das Ziel, Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzen und die Kommunikation sowie die Akteneinsicht in Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahren digital zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ). Nach aktuellem Kenntnisstand sollen die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen zur zentralen Plattform und zum Obligatorium der elektronischen Kommunikation am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Pflicht zur Benutzung der Plattform und die damit verbundenen Gebühren gelten unabhängig davon, ob der Kanton der Vereinbarung beitritt oder nicht. Mit der Genehmigung der Vereinbarung kann der Kanton Aargau in den Organen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft mitwirken und damit bei Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform Einfluss nehmen. Vorgesehen ist, dass die Justizleitung und der Regierungsrat je eine Vertretung in der Versammlung bestimmen.
Verlängerung der Anmietung der Asylunterkunft Aarehof in Möriken-Wildegg
Die neue Eigentümerin des Aarehofs, die ELIRO Invest AG, ist bereit, den Mietvertrag für das derzeit als Asylunterkunft genutzte Hotel Aarehof in Möriken-Wildegg um drei Jahre oder bis zum Vorliegen eines bewilligten Bauprojekts zu verlängern. Der Gemeinderat Möriken-Wildegg ist mit der verlängerten Zwischennutzung einverstanden. Für die Anmietung der Liegenschaft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2029 hat der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,188 Millionen Franken beschlossen.
Anpassungen der Stipendienverordnung per 1. Juli 2026
Der Regierungsrat hat den Grossen Rat im Dezember 2025 im Rahmen der Botschaft zum Postulat Simona Brizzin (GR 25.368) über die Auswirkungen der Revision des Aargauer Stipendiengesetzes im Jahr 2017 orientiert. Basierend auf dem Evaluationsbericht erkannte der Regierungsrat beim Stipendiengesetz und beim Stipendiendekret keinen Handlungsbedarf. Um gleichwohl die Stossrichtung der Empfehlungen gemäss Evaluationsbericht punktuell aufzunehmen, hatte der Regierungsrat jedoch vereinzelte Anpassungen in der Stipendienverordnung (StipV) in der Botschaft an den Grossen Rat aufgezeigt und die Umsetzung für das Schuljahr 2026/27 angekündigt. Sie betreffen insbesondere die Erhöhung der Einkommensfreibeträge für Vollzeitstudierende an Hochschulen sowie die analoge Einführung von Freibeträgen für Studierende an höheren Fachschulen. Der jährliche Mehraufwand aufgrund der Anpassungen wird auf 1,5 Millionen Franken geschätzt. Die Inkraftsetzung der Anpassungen erfolgt per 1. Juli 2026.