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Aargau: Stand allgemeine Neubewertung der Liegenschaften – Technische Probleme noch nicht vollständig gelöst

(pd) Der Versand der noch ausstehenden Neuschätzungen wurde wieder aufgenommen. Bedauerlicherweise zeigten sich dabei im Versand vom 19. März 2026 Programmierfehler, welche dazu führten, dass der Eigenmietwertanteil teilweise nicht korrekt angezeigt wird. Im Rahmen einer internen Aufarbeitung der Projektarbeiten hat die Departementsleitung bereits im Februar 2026 eine externe Revisionsgesellschaft beauftragt, ein Projektaudit durchzuführen, um die Verantwortlichkeiten der internen und auch externen Fachstellen zu klären.

Das Steuergesetz Schätzungswesen trat per 1. Januar 2025 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgte Ende Oktober 2025 mit dem Versand von rund 245'000 Verfügungen. Bis Ende Dezember 2025 wurde rund die Hälfte der noch ausstehenden 40'000 Verfügungen versendet. Aktuell sind 95 Prozent aller Verfügungen zugestellt worden.

Der Versand der Verfügungen wurde ab Januar 2026 in kleinen Tranchen wieder aufgenommen. Mitte März 2026 wurden die notwendigen technischen Funktionen für die Erstellung und Bearbeitung von weiteren Verfügungen seitens des externen IT-Dienstleisters programmiert. Dies ermöglicht den Versand grösserer Tranchen, so dass am 19. März 2026 rund 5'400 Verfügungen verschickt werden konnten. Beim Versand dieser Tranche (Versanddatum 19. März 2026) stellte sich heraus, dass bei einem Teil der Verfügungen der Eigenmietwertanteil nicht korrekt angezeigt wird. Das Kantonale Steueramt bedauert diese Probleme und entschuldigt sich bei den betroffenen Steuerpflichtigen. 

Automatische Zustellung der korrigierten Verfügungen

Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden in einem Schreiben vom Kantonalen Steueramt in den nächsten Tagen persönlich informiert. Die Fehlerursache wurde vom externen ITDienstleister bereits identifiziert. Sobald das technische Problem behoben ist, werden die Verfügungen mit dem korrekt ausgewiesenen Eigenmietwertanteil automatisch neu zugestellt. Die neu zugestellten Verfügungen ersetzen die Verfügung mit Versanddatum 19. März 2026. Die Einsprachefrist beginnt einen Tag nach der Zustellung der korrigierten Verfügung neu zu laufen. 

Departementsleitung will transparente Aufarbeitung

Regierungsrat Dr. Markus Dieth hat bereits im Februar im Rahmen der internen Aufarbeitung der Projektarbeiten eine externe Revisionsgesellschaft beauftragt, ein Projektaudit durchzuführen und in diesem Rahmen die Ursachen für die aufgetretenen technischen Probleme zu untersuchen. Damit soll eine unabhängige Aussensicht auf das technisch anspruchsvolle Projekt möglich werden und es können Lehren für zukünftige Projekte gezogen werden. Insbesondere wird die Rolle des externen IT-Dienstleisters untersucht.