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 Aargau: Kantonaler Sozialdienst schafft zusätzliche Unterbringungskapazitäten im Asylbereich 

(pd) Der Kantonale Sozialdienst (KSD) baut seine Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten aus. In Wettingen soll im ehemaligen Gebäude des Alterszentrums St. Bernhard befristet eine neue Unterkunft mit 230 Plätzen realisiert werden. In Gränichen kann der KSD ein Objekt mit Platz für rund 60 bis 70 Personen anmieten. Die bestehende kantonale Unterkunft in Frick soll um 80 Plätze erweitert werden.

Die rund 370 neuen Plätze sollen im zweiten Quartal 2024 zur Verfügung stehen. Der Kapazitätsausbau ist nötig, weil der Kanton Aargau im laufenden Jahr je nach Szenario wiederum 3'000 oder mehr zugewiesene Personen erwartet. Der KSD prüft zurzeit auch die Eröffnung einer weiteren unterirdischen Notunterkunft. 

Seit dem 14. Januar 2023 befindet sich der Kanton Aargau im Asylbereich in einer Notlage gemäss § 2 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau (BZG-AG). Diese betrifft insbesondere die knappen Kapazitäten in den Bereichen Unterbringung, Betreuung, Schule und Sicherheit. Der anhal-tend hohe Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Fluchtländern erfordert die Schaffung von zusätzlichen Unterkunftsplätzen und von zusätzlichem Schulraum sowie die Rekrutierung von Betreuungspersonal und Lehrpersonen. Kanton und Gemeinden stossen diesbezüglich je länger, desto mehr an ihre Grenzen. Die fünf bisher eröffneten unterirdischen Notunterkünfte in Zivilschutzanlagen im Kanton und die erschwerte Rekrutierung von Betreuungspersonal sind Ausdruck davon. 
Gemäss den Szenarien des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist für das Jahr 2024 mit hohen Flüchtlingszahlen zu rechnen. Für den Kanton Aargau könnte dies wie im Jahr 2023 die Zuweisung von über 3'000 Personen bedeuten, die untergebracht und betreut werden müssen. Dafür sind zusätzliche Unterbringungsplätze im Kanton erforderlich. Deshalb plant der KSD, zwei Unterkünfte zu eröffnen und eine bestehende Unterkunft zu erweitern. 2 von 2  

Kantonale Unterkunft Wettingen 
Bei der geplanten Unterkunft in Wettingen handelt es sich um eine Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes des Alterszentrums St. Bernhard an der Rebbergstrasse 24 als Familienunterkunft mit 230 Plätzen. Der Mietvertrag ist auf 2 bis maximal 2,5 Jahre befristet und tritt – vorbehältlich der Zu-stimmung des Regierungsrats – ab 1. April 2024 in Kraft. Nach diesem Zeitraum muss die Unterkunft für eine geplante Überbauung geräumt werden. Die Zwischennutzung erfolgt im Einverständnis mit dem Gemeinderat Wettingen. Die Plätze werden der Gemeinde bei der Erfüllung der Aufnahmepflicht angerechnet. Für die Unterkunft wird das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) dem Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,9 Millionen Franken beantragen. 
Der KSD führt die Unterkunft und organisiert die Beschulung der schulpflichtigen Kinder vor Ort. Für die Dauer des Betriebs wird der KSD eine Begleitgruppe bilden, die sich aus Vertretern von Gemeinde, Nachbarschaft und Polizei zusammensetzt. Der KSD führt am 20. April 2024 von 10 bis 12 Uhr einen öffentlichen Besichtigungsanlass für die Bevölkerung durch. 

Kantonale Unterkunft in Gränichen 
Der Gemeinderat bietet dem KSD die Gelegenheit, anstatt der geplanten unterirdischen Sanitäts-stelle Schiffländi eine von der Gemeinde gemietete Liegenschaft mit Platz für rund 60 Personen an-zumieten. In Phase II der Eventualplanung für Notunterkünfte im Asylwesen verzichtet der KSD da-her auf die Eröffnung der Notunterkunft an der Schiffländi. Die Unterkunft wird gemischt mit Familien und Einzelpersonen belegt und soll – vorbehältlich der Zustimmung des Regierungsrats – Anfang April 2024 eröffnet und von Mitarbeitenden des KSD geführt werden. Der Mietvertrag sieht einen Betrieb für die nächsten fünf Jahre vor mit Option um Verlängerung um weitere fünf Jahre. Für die Un-terkunft wird das DGS dem Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,2 Millionen Franken beantragen. Für die Öffentlichkeit führt der KSD eine Besichtigung durch. Diese ist für den Ostersamstag, 30. März 2024, von 10 bis 12 Uhr geplant. 

Erweiterung der kantonalen Unterkunft im ehemaligen A3-Werkhof in Frick 
Nach Absprache mit dem Gemeinderat Frick soll die kantonale Unterkunft im ehemaligen A3-Werkhof ab Juni 2024 erweitert werden. Für die Wohncontainer, die neben der Halle platziert werden, wird der Kantonale Sozialdienst beim Gemeinderat ein Baugesuch einreichen. Das Baugesuch umfasst den Betrieb der bestehenden Unterkunft, inklusive deren Erweiterung bis Ende des Jahres 2027. 
Zu den bereits auf dem Gelände stehenden Containern sollen weitere 22 Wohncontainer und 4 Sani-tärcontainer aufgestellt werden. Dies entspricht einer Erweiterung um 80 Plätze. Dadurch würde die Kapazität der kantonalen Unterkunft in Frick von 150 Plätzen auf 230 erhöht. Die voraussichtlichen Kosten betragen insgesamt rund 880'000 Franken. Das DGS wird dem Regierungsrat einen entsprechenden Verpflichtungskredit beantragen.