(pd) Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) unterstützt die Einreichung einer Standesinitiative an die Bundesversammlung. Der Bund soll aufgefordert werden, die Grundlagen zu schaffen, damit Kantone bei zukünftigen Wahlen die Unterlistenflut eindämmen können.
Seit die Parteien für ihre Listen und Unterlisten respektive für ihre Wahlvorschläge bei Nationalratswahlen keine Unterschriften mehr sammeln müssen, hat die Anzahl der Unterlisten dieser Parteien massiv zugenommen. 2019 startete die CVP im Kanton Aargau diese Unterlistenflut und konnte dadurch eine nicht unbedeutende Anzahl Panaschierstimmen sammeln. Dies hatte zur Folge, dass bei den letztjährigen Nationalratswahlen mehrere Parteien nachgezogen sind und sehr viele Unterlisten eingereicht haben, um so ihre Chancen auf Wählerstimmen zu erhöhen. Den Wählenden ergeben sich durch diese hohe Anzahl an Unterlisten keine nennenswerten Vorteile. Das Ausfüllen der Wahlliste wird durch die hohe Anzahl Unterlisten unübersichtlicher und aufwendiger. Im Januar 2024 haben die Fraktionen der Grünen, FDP und SVP einen Antrag auf Direktbeschluss betreffend Standesinitiative zur Begrenzung der Unterlistenflut bei zukünftigen Nationalratswahlen eingereicht. Der Grosse Rat hat den Antrag auf Direktbeschluss am 23. April 2024 mit 86 zu 47 Stimmen für erheblich erklärt. Das Geschäft wurde der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) zugewiesen.
Praktikabilität der Unterlisten in Frage gestellt
Die Kommission AVW hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 28. Mai 2024 beraten und mit grosser Mehrheit beschlossen, den Initiativtext zu übernehmen. Es wurde festgehalten, dass denjenigen nichts vorzuwerfen ist, die mit den Unterlisten begonnen oder später mitgemacht haben. Die Parteien haben allesamt im absolut legalen Bereich agiert und versucht, das Beste für ihre Partei zu erreichen. Es zeigt sich jedoch, dass die Wahlbüros mit einer so hohen Anzahl an Unterlisten an ihre Grenzen stossen und die Stimmberechtigten teilweise überfordert sind. Zudem sind die Chancen, von einer Unterliste her gewählt zu werden, sehr gering.
Regierungsrat unterstützt die Zielsetzung der Standesinitiative und stimmt dieser zu
In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass er die Initiative grundsätzlich unterstützt. Das Gesetz erwähnt hingegen keine Haupt- und Unterlisten, sondern "Unterlistenverbindungen" einzelner (gleichgestellter) Listen einer Partei. Während im Jahr 2019 für die Nationalratswahlen noch 36 Listen mit gesamthaft 496 Kandidierenden eingereicht wurden, waren es im Jahr 2023 bereits 52 Listen mit gesamthaft 713 Kandidierenden.
Die Kommission AVW ist sich bewusst, dass auf Bundesebene verschiedene politische Vorstösse lanciert wurden, um die Anzahl der Listen bei den nächsten eidgenössischen Wahlen zu begrenzen. Trotzdem erachtet es eine überwiegende Mehrheit der Kommissionsmitglieder als richtig, eine Standesinitiative einzureichen. Nach dem Vorliegen der Stellungnahme des Regierungsrats hat sich die Kommission AVW am 20. August 2024 nochmals mit der Standesinitiative befasst. Mit grosser Mehrheit wurde dem Antrag zugestimmt, die Initiative dem Grossen Rat zur Gutheissung und Weiterleitung an die Bundesversammlung zu unterbreiten.
Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im September 2024 mit diesem Geschäft befassen.