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1. Mai kein gestzlicher Feiertag – Aarg. Gewerkschaftsbund enttäuscht

Der 1. Mai ist im Kanton Aargau kein gesetzlicher Feiertag, es herrsche ein unübersichtlicher Wildwuchs. Der Aargauische Gewerkschaftsbund ist über den Entscheid des Grossen Rates zur Ablehnung des 1. Mai als gesetzlicher kantonaler Feiertag im Aargau wenig überrascht, aber umso mehr enttäuscht.

Die Argumente des Regierungsrates und der Gegenvotant:innen im Rat zeigten vor allem eines: Es fehle im rechtsbürgerlichen Aargauer Parlament und Regierungsrat der politische Wille, den weltweit einzigen überkonfessionellen Feiertag, der in mehr als 150 Ländern und verschiedenen Kantonen der Schweiz ein gesetzlicher Feiertag sei, zu Gunsten der Arbeitnehmenden gebührend anzuerkennen. Ein Blick über die Kantonsgrenzen unterstreiche diese Feststellung: Jeder Kanton könne acht offizielle Feiertage festlegen, die den Sonntagen gleichgestellt seien. Mehrere Kantone hätten dennoch mehr als acht Feiertage festgelegt.
Neben der historischen Bedeutung des Tags der Arbeit für die Arbeiterschaft – und auch für die Sozialpartnerschaft in der Schweiz – würde die Räte, so der Gewerkschaftsbund, auch die Bedürfnisse der heutigen Arbeitswelt verkennen. Wildwuchs, wie er am 1. Mai mit Blick auf Frei- oder Feiertag auf Bezirksebene herrsche, sei in niemandes Interesse.
Der AGB behält sich vor, gemeinsam mit Parteien und Organisationen weitere politische Schritte zu prüfen, damit der 1. Mai im Kanton Aargau zu einem gesetzlichen Feiertag wird.