Erweiterte Tempo-30-Zone Katzenhalde, untere Katzenhalde, obere Katzenhalde und Rausstrasse
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisierung vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: • Katzenhalde: - Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone; • Untere Katzenhalde: - Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone; • Obere Katzenhalde: - Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone; • Rausstrasse: - Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone; Der Plan mit der Verkehrsanordnung kann in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 2. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 beim Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Markierung rechtskräftig. Gemeinderat
Banntag
Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, wird der Banntag durchgeführt. Die Einwohner von Zuzgen treffen sich auf dem Pausenplatz beim Gemeindezentrum. Der Bannumgang findet bei jeder Witterung statt (mit allfälliger Routenanpassung). Um 13:15 Uhr beginnt die Wanderung via Rötihof – Urmis – Ärflete – Bueblete – Uf Dorn – Mutzlete – Heimlete – Gassenbach – Gemeindezentrum. Auf dem Gemeindeareal im Dorf offeriert die Gemeinde anschliessend einen Imbiss. Wir freuen uns auf eine grosse Beteiligung und einen geselligen, schönen Tag. Gemeinderat
Gemeindeverwaltung geschlossen
Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024 geschlossen. Ab Dienstag sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. Gemeindekanzlei