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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2026

Baugesuche

• Bauherrschaft und Projektverfasser: Sacher Gartenbau, Riesmatthof 56, 4315 Zuzgen; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Zuzgen, Schulstrasse 19, 4315 Zuzgen; Bauvorhaben: Vergrösserung Personalparkplatz; Lage: Schulstrasse 19, Parz. 777; Planauflage: vom 30. März bis 28. April 2026 in der Gemeindekanzlei Zuzgen • Bauherrschaft und Projektverfasser: Axians (Schweiz) AG, Finkenstrasse 24, 4127 Birsfelden; Grundeigentümer: Josef Philipp Pfarrer, Rötihof 81, 4314 Zeiningen; Bauvorhaben: Mastersatz; Lage: Rötihof 81, Parz. 1330. Planauflage: vom 30. März bis 28. April 2026 in der Gemeindekanzlei Zuzgen. Da die Parzelle in der Landwirtschaftszone liegt, ist auch die Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt nötig. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat

Strassensperrung klangheimli.ch

Am Donnerstag, 26. März 2026, und Freitag, 27. März 2026, findet der Anlass RAIFFEISEN-
klangheimli.ch (das Kulturzelt) statt. Am Samstag, 28. März 2026, wird die Generalversammlung der Raiffeisenbank Wegenstettertal durchgeführt. Deshalb wird die Lohnberg­strasse zwischen der Haupt- und der Schul­strasse an diesen Abenden jeweils zwischen 18.00 und 24.00 Uhr gesperrt. Wir danken im Namen des OK’s für das Verständnis. Gemeinderat

Strassenreinigung

Am Mittwoch, 1. April 2026, findet die mechanische Strassenreinigung der Dorfstrassen durch die Firma Herzog Transporte statt. Wir bitten die Anwohnenden, ihre Motorfahrzeuge nicht am Strassenrand abzustellen und danken im Voraus für die Rücksichtnahme. Gemeinderat

Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.

Leinenpflicht für Hunde

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter §21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstras­sen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Gemeinderat und Jagdgesellschaften

Einsatz für unsere Natur und Landschaft

Am Samstag, 11. April, lädt die Kommission für Natur und Landschaft alle Interessierten herzlich zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz ein. Wir treffen uns um 9 Uhr beim Hartplatz/Parkplatz unterhalb des Schulhauses. Gemeinsam möchten wir an diesem Vormittag kleine Pflege- und Unterhaltsarbeiten auf dem Feld und im Wald durchführen – eine schöne Gelegenheit, etwas für unsere Umgebung zu tun und gleichzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen. Bitte bringen Sie eigene Arbeitshandschuhe mit. Bei einem Zmittag vom Grill, zu dem wir Sie gerne einladen, lassen wir den Arbeitseinsatz ausklingen. Wir freuen uns sehr über jede helfende Hand und Ihre tatkräftige Unterstützung! Kommission Natur und Landschaft

Appell und Info an die Hundebesitzer

Die Gemeinde Zuzgen stellt im ganzen Gemeindebann für die Entsorgung des Hundekots 23 Robidog-Standorte zur Verfügung. Die Bevölkerung ist Ihnen dankbar, wenn dieser Service auch benützt wird. Bitte lassen Sie die Säckchen während Ihres Spazierganges nicht liegen, sondern nehmen diese mit. Es musste vermehrt festgestellt werden, dass die Hundekot-Säckchen liegen bleiben. Wir verweisen auch auf das Merkblatt «Hundehaltung», zu beziehen bei der Gemeindeverwaltung oder zum Herunterladen auf der Homepage www.zuzgen.ch. Damit beim Gebrauch die Rolle nicht zurückdreht, bitten wir Sie, die richtige Handhabung zu beachten: «Ziehen Sie das Hundekot-Säckchen mit beiden Händen an der Rolle, ca. 1½-mal die Länge des Säckchens. Halten Sie dann mit der einen Hand das Säckchen bei der perforierten Stelle, die andere Hand kann so mühelos das Säckchen abtrennen, ohne dass die Rolle zurückdreht.» Falls Sie einen Defekt oder fehlende Hundekot-Säckchen feststellen, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindekanzlei, Tel. 061 875 95 75. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu einem sauberen Zuzgen. Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 2. April. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frisch­markt Brogli. GAF

SG Zuzgen – Cupschiessen 2026

Am Sonntag, 29. März, findet das Cupschiessen der Schützengesellschaft statt. Beginn ist um 13.30 Uhr in der GSA Ghei Wegenstetten. Auch Nicht-Mitglieder dürfen sich gerne mit den Schützen messen. Auf eine grosse Teilnehmerzahl freut sich der Vorstand.