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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 08-2026

Appell und Info an die Hundebesitzer

Die Gemeinde Zuzgen stellt im ganzen Gemeindebann für die Entsorgung des Hundekots 23 Robidog-Standorte zur Verfügung. Die Bevölkerung ist Ihnen dankbar, wenn dieser Service auch benützt wird. Wir verweisen auch auf das Merkblatt «Hundehaltung», zu beziehen bei der Gemeindeverwaltung oder zum Herunterladen auf der Homepage www.zuzgen.ch. Damit beim Gebrauch die Rolle nicht zurückdreht, bitten wir Sie, die richtige Handhabung zu beachten: «Ziehen Sie das Hundekot-Säckchen mit beiden Händen an der Rolle, ca. 1½ mal die Länge des Säckchens. Halten Sie dann mit der einen Hand das Säckchen bei der perforierten Stelle, die andere Hand kann so mühelos das Säckchen abtrennen, ohne dass die Rolle zurückdreht.» Falls Sie einen Defekt oder fehlende Hundekot-Säckchen feststellen, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindekanzlei, Tel. 061 875 95 75. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu einem sauberen Zuzgen. Gemeinderat

Abstimmungswochenende /
Urnenöffnungszeiten

Die Urne für die Abstimmungen ist am Sonntag, 8. März 2026, von 9.00 bis 9.30 Uhr in der Gemeindekanzlei aufgestellt. Bitte beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe die Anleitung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Es ist wichtig, dass die Stimmzettel im «Amtlichen Stimmzettelcouvert» sind. Das verschlossene amtliche Stimmzettelcouvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis sind in das graue «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» zu legen. Das Antwortcouvert muss bis spätestens um 9.30 Uhr am Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Besten Dank. Wahlbüro

Nichterwerbstätige / AHV-Beiträge

Bei der Berechnung der AHV-Rente werden die Beiträge berücksichtigt, die eine Person geleistet hat. Beitragslücken, d.h. Jahre, in denen man den Mindestbeitrag nicht geleistet hat, können zu einer Kürzung der Rente führen. Damit dies nicht passiert, müssen sich Nichterwerbstätige bei der Gemeindezweigstelle anmelden. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen (z.B. Teilzeitbeschäftigte) erzielen, namentlich vorzeitig Pensionierte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten, Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, etc. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer und Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1060 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau www.sva-ag.ch kann das entsprechende Merkblatt 2.03 heruntergeladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne Auskunft. Gemeindezweigstelle

Baugesuch

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Zuzgen, Schulstrasse 19, 4315 Zuzgen; Projektverfasser: Steck+Partner AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden; Bauvorhaben: Umbau Erdgeschoss altes Schulhaus 1840; Lage: Schulstrasse 17; Parz. 777. Planauflage: vom 23. Februar bis 24. März 2026 in der Gemeindekanzlei Zuzgen. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Gemeinderat

Abholung Häckselmaterial

Montag, 2. März. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Abholtermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Abholtermin bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF

Regio-Steueramt

Auf der Gemeindeverwaltung und dem Regio-Steueramt Wallbach werden die Schalteröffnungszeiten angepasst. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung nimmt der Schalterverkehr ab. Der Publikumsverkehr wird deshalb auf weniger Tage konzentriert. Ab dem 19. Februar 2026 bleibt der Publikumsschalter am Donnerstag den ganzen Tag geschlossen. Telefonisch ist die Verwaltung jedoch erreichbar. Die Schalter sind nach wie vor am Montag, Dienstagmorgen, Mittwoch und Freitagmorgen geöffnet. Persönliche Besprechungstermine können auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden. Die Öffnungszeiten und Kontakte finden Sie auf wallbach.ch/Verwaltung und Betriebe. Gemeindekanzlei