Gemeindeversammlung
Am Freitag, 23.06.2023 findet in der Unterkirche die Rechnungsgemeindeversammlung statt. Alle Stimmberechtigten sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Der Gemeinderat hat folgende Traktandenlisten festgelegt:
Einwohnergemeinde
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25.11.2022; 2. Rechenschaftsbericht 2022; 3. Jahresrechnung 2022; 4. Vertrag für die Regionale Wasserversorgung Böztal-Zeihen-ASTRA (REWA-BZA); 5. Verschiedenes und Umfrage
Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25.11.2022; 2. Rechenschaftsbericht 2022; 3. Jahresrechnung 2022; 4. Verschiedenes und Umfrage; Die Einladungen mit Berichten und Anträgen zu den Sachgeschäften werden in diesen Tagen allen Stimmberechtigten zugestellt. Die Akten liegen ab 09.06.2023 während den ordentlichen Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung auf. Es wird jedoch empfohlen, die digitale Aktenauflage auf der Homepage der Gemeinde Zeihen unter der Rubrik «Politik/Gemeindeversammlung» zu benützen oder die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung zu bestellen.
Sommerzeit – Ferienzeit
In gut einem Monat beginnen bereits die langen Schulferien. Damit die geplanten Reisen ins Ausland ohne unnötige Hektik angetreten werden können, empfiehlt es sich, die Reisedokumente auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Für die Ausstellung der Reisepässe und Identitätskarten muss mit einer Bearbeitungszeit von längstens 10 Arbeitstagen gerechnet werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle (062 867 40 40) oder auf der Homepage www.zeihen.ch unter der Rubrik «Dienstleistungen».
Abwasserverband Bözberg West; Beschlüsse der Vorstandssitzung vom 27.03.2023
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach veröffentlicht der Vorstand des Abwasserverbandes den folgenden referendumsrelevanten Beschluss seiner Sitzung vom 27.03.2023: - Rechnung Abwasserverband 2022; Genehmigung; Der vorstehende Beschluss wird rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis am 09.08.2023, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde gemäss § 16 der Satzungen das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes, c/o Gemeindeverwaltung Böztal, 5075 Hornussen, bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.