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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 17-2023

Schalterstunden am 1. Mai

Am Tag der Arbeit bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung am Nachmittag geschlossen. Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung folgende Baubewilligungen erteilt: a) Emmenegger Hans, Gässli 5, für den Einbau eines Büros in den bestehenden Hausteil, Parzelle Nr. 67; b) Meier Ramona und Giger Florian, Leh 8a, für den Ersatz der Wärmepumpe mit Aussenaufstellung, Parzelle Nr. 337; c) Einwohnergemeinde Zeihen, Bahnhofstrasse 4, für die Sanierung der Oberzeiherstrasse mit Werkleitungsersatz (Projektgenehmigung gemäss § 95 Abs. 4 BauG)

Ersatzwahlen vom 22.10.2023 für ein Mitglied des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

Daniel Banholzer hat auf spätestens Ende Jahr seine Demission als Vizeammann und Gemeinderat erklärt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahlen auf dem 22.10.2023 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 08.09.2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage www.zeihen.ch unter «News» heruntergeladen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie auf demselben Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a Abs. 2 GPR). Für den Gemeinderat und den Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Mitglieder für die Regionale ­Steuerkommission Böztal-Zeihen gesucht

Anja Wendelspiess und Corinne Sutter aus Zeihen haben ihren vorzeitigen Rücktritt aus der Steuerkommission Bötzal-Zeihen erklärt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat ihren Gesuchen auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Die Gemeinde Böztal hat die Ersatzwahl auf den 18.06.2023 angesetzt. Derzeit läuft das Anmeldeverfahren für den ersten Wahlgang. Die Gemeindekanzlei Zeihen nimmt bis am Freitag, 05.05.2023, 12.00 Uhr, gerne Wahlvorschläge entgegen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Homepage www.zeihen.ch unter «News» heruntergeladen werden. Die Steuerkommission ist gemäss § 164 des Steuergesetzes die Veranlagungsbehörde der Gemeinde. Sie besteht nebst dem kantonalen Steuerkommissär und der Leiterin des Gemeindesteueramtes aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, die vom Volk auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden. Die Leiterin des Regionalen Steueramtes Böztal-Zeihen, Tel. 062 865 35 93, erteilt interessierten Personen gerne Auskunft über die Aufgaben der Steuerkommission.

Seniorenwanderung

Die nächste Seniorenwanderung findet am Donnerstag, 4. Mai, statt. Treffpunkt: Gemeindehaus Parkplatz 13.30 Uhr.