Abwasserverband Bözberg West; Beschlüsse der Vorstandssitzung vom 19.03.2026
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach veröffentlicht der Vorstand des Abwasserverbandes den referendumsrelevanten Beschluss seiner Sitzung vom 19.03.2026: • Rechnung Abwasserverband 2025; Genehmigung. Der vorstehende Beschluss wird rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung durch die Sitzgemeinde, d.h. bis 26.05.2026, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde gemäss § 16 der Satzungen das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes, c/o Gemeindeverwaltung Böztal, 5075 Hornussen, bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Baugesuch
Das folgende Baugesuch liegt vom 27. März bis 27. April 2026 auf der Gemeindeverwaltung Zei-hen öffentlich auf: Gesuchsteller: Claudia Schlienger, Weiheracher 7, 5079 Zeihen; Projektverfasser: Böller AG, Unterer Rainweg 33A, 5070 Frick; Bauvorhaben: Solaranlage; Ortslage: Gebäude Nr. 455, Parzelle Nr. 914, Weiheracher 7; Zone: Dorfkernzone. Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.
Betreten von Wiesen und Äckern / Leinenpflicht für Hunde ab 1. April
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit zu verzichten. In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen. Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau. Bei folgenden Situationen sollen Hunde ebenfalls an der Leine geführt werden: • Wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen. • Wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen. • Wenn sich die Tiere selber gefährden (z. B. Strassenverkehr). • Im Wald und in Waldnähe, besonders während der Setzzeit der Rehe. • Wenn andere Hunde angeleint entgegenkommen. • Hunde in Wohnquartieren, im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Grünflächen. Besten Dank für die Berücksichtigung der Leinenpflicht für Hunde.
Kehrichtabfuhr über Ostern
Am Ostermontag, 6. April, wird keine Kehrichtabfuhr durchgeführt. Die Abfuhr wird am Donnerstag, 9. April, nachgeholt. Die Kehrichtsäcke müssen ab 7 Uhr bereitgestellt sein.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April, 16.00 Uhr, bis Ostermontag, 6. April, geschlossen. Gemeinderat und Personal wünschen der Bevölkerung schöne und erholsame Feiertage.
Bibliothek Frühlingsferien
Am Samstag, 4. April, haben wir geöffnet. Anschliessend bleibt die Bibliothek aufgrund der Schulferien zwei Wochen geschlossen. Am 21. April sind wir gerne wieder für euch da. Wir wünschen allen frohe Ostern und schöne Frühlingsferien.
Seniorenwanderung
Die nächste Seniorenwanderung findet am 2. April statt. Treffpunkt: Postautohaltestelle Zeihen Dorf, Abfahrt Richtung Effingen, um 14 Uhr.