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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2024

Öffnungszeiten der ­Gemeindeverwaltung über Ostern

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 28. März, 16.00 Uhr, bis Ostermontag, 1. April geschlossen. Gemeinderat und Personal wünschen der Bevölkerung schöne und erholsame Feiertage.

Kehrichtabfuhr

Bitte denken Sie daran, dass am Ostermontag, 1. April kein Hauskehricht abgeholt wird. Stellen Sie deshalb keine Säcke an die Strasse, die von Tieren aufgerissen werden können. Die nächste Abfuhr nach Ostern durch die P. Pfister AG findet am 8. April statt.

Baugesuch

Das folgende Baugesuch liegt vom 2. April bis 2. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: • Gesuchsteller: Neuhaus Jessica und Adrian, Ebnet 3, 5079 Zeihen; Projektverfasser: Rolf Hassler, Bauplanung, Rütistrasse 1, 4332 Stein; Bauvorhaben: Pool und Sichtschutzwand; Ortslage: Gebäude Nr. 634, Parzelle Nr. 1015, Ebnet 3; Zone: Wohnzone 2; Für dieses Bauvorhaben an der Kantonsstrasse K 480 ist die Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erforderlich. Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.

Betreten von Wiesen und Äckern / Leinenpflicht für Hunde ab 1. April

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit zu verzichten. In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen. Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau. Bei folgenden Situationen sollen Hunde ebenfalls an der Leine geführt werden: • Wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen. • Wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen. • Wenn sich die Tiere selber gefährden (z. B. Strassenverkehr). • Im Wald und in Waldnähe, besonders während der Setzzeit der Rehe. • Wenn andere Hunde angeleint entgegenkommen. • Hunde in Wohnquartieren, im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Grünflächen. Besten Dank für die Berücksichtigung der Leinenpflicht für Hunde.

Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2023

Am 31. März ist Stichtag für das Einreichen der Steuererklärung 2023. Sollten Sie beim Ausfüllen auf Unklarheiten stossen, steht Ihnen das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen (Tel. 062 865 35 93 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne zur Verfügung. Mit der Gratis-Software Easy-Tax, welche unter «www.ag.ch/steuern» heruntergeladen werden kann, wird das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert, da Sie Schritt für Schritt durch den Steuererklärungsbogen geführt werden. Auf dieser Internetplattform des Kantons finden Sie auch nützliche Infos und Merkblätter zu den Einkommens- und Vermögenssteuern. Für junge Steuerpflichtige ist unter «www.steuern-easy.ch» eine spezielle Seite eingerichtet mit vielen Hinweisen und Tipps rund um das Thema Steuern. Falls Sie die Steuererklärung nicht auf elektronischem Weg einreichen, unterschreiben Sie bitte die Formulare an den dafür vorgesehenen Stellen, bevor Sie die Unterlagen ans Regionale Steueramt Böztal-Zeihen, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen, abschicken. Legen Sie der Steuererklärung lediglich Belegkopien und keine Originale bei. Aus Verfahrensgründen kann das Steueramt keine Belege retournieren.

Seniorenwanderung April

Die nächste Seniorenwanderung findet am Donnerstag, 4. April, statt. Anders als letztes Mal abgemacht treffen wir uns an der Postautohaltestelle Zeihen Dorf um 13.45 Uhr.