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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 42-2021

 

Nächster Häckseldienst vom Samstag, 23. Oktober 2021
Wie im Entsorgungskalender angekündigt, wird am Samstag, 23. Oktober 2021, durch die Gemeinde wiederum eine Häckseltour durchgeführt. Die Gebühr für die erste angebrochene Viertelstunde beträgt CHF 20.00 und für jede weitere volle Viertelstunde CHF 15.00. Um die administrativen Umtriebe gering zu halten, wird die Entschädigung nach erfolgter Arbeit direkt eingezogen. Anmeldungen für den Häckseldienst nimmt Joe Bründler, Tel. 062 871 57 52, entgegen. Es wird als sinnvoll betrachtet, wenn Nachbarn kleinere Mengen zusammenlegen. Sie erleichtern der Häckselequipe die Arbeit. Das Schnittgut muss ab 08.00 Uhr zusammengetragen und häckselbereit sein. Die Zufahrt zum Schnittgut muss mit dem Traktor und dem angehängten Häcksler möglich sein. Die betroffenen Personen sollten bei den Arbeiten anwesend sein und mithelfen. Das Häckselgut ist selbst zu verwerten.

Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindekanzlei Wittnau vom 15.10.2021 bis 15.11.2021 auf: • Bauherrschaft: Lüdi Barbara und Schaub Stefan, Hauptstrasse 40, 5064 Wittnau; Grundeigentümer: Bauherrschaft; Projektverfasser: Stöckli Gartenbau AG, Kirch­rain 15, 5070 Frick; Bauvorhaben: Neubau Teich und Natursteinmauern; Standort/Lage: Parzelle 368, Hauptstrasse 40; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat