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Freitag
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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 4-2023

Chlöpferball, 3.2.2023

Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, «Chlöpferball», des Vereins Guggenmusik Chriesichlöpfer, in der Turnhalle und im Aussenbereich am Freitag, 03.02.2023 von 16.00 - 04.00 Uhr. Im Aussenbereich gilt die Bewilligung lediglich bis 02.00 Uhr. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligt. Der Gemeinderat

Baubewilligung erteilt

• Bauherrschaft: Müller Jérôme und Martina, Ortslage: Parzelle 198, Kehrstrasse 11, Bauvorhaben: Neubau EFH mit Doppelgarage und Gartenhaus; • Bauherrschaft: Arthur Müller AG und JKB Immobilien AG, Ortslage: Parzelle 153, Hauptstrasse 2, Bauvorhaben: Bautafel

Baugesuche, öffentliche Auflage

Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau auf: 20.01. bis 20.02.2023: Bauherrschaft: Altbachmühle AG, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Böller Architekturbüro, Wölflinswil / Bauvorhaben: Erweiterung Altbachmühle «Sonnenkraft» und Rückbau Wohnhaus / Standort: Parzelle 476, 477, 478, 479, Hauptstrasse 78, bzw. Oberer Kirchweg / Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat

Veranstaltung - Private Hochzeitsfeier, Parzelle 1025, Nüünig

Am 29.07.2023 soll auf der Parzelle 1025, Nüünig, eine private Hochzeit gefeiert werden. Die Trauung soll im Wald durchgeführt werden und für das Fest, wird auf der Wiese ein Zelt mit sanitären Einrichtungen gestellt. Für die Gäste und Helfer müsste das Fahrverbot temporär aufgehoben werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bis zum 20. Februar 2023 beim Gemeinderat Einwendung erheben. Der Gemeinderat