Der Gemeinderat und der Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) möchten an das geltende Reglement für die Publikation von Veranstaltungen (Werbetafeln) erinnern. Plakate dürfen nur von der Gemeindeverwaltung, den Dorfvereinen, Gewerbebetrieben aus Wittnau und der Kirchgemeinde aufgestellt werden. Werbung von Parteien, Clubs oder Interessengemeinschaften ist nicht erlaubt. Die Tafeln dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Anlass montiert und müssen spätestens am ersten Arbeitstag danach entfernt werden. Im Umkreis von 20 Metern ist keine weitere Plakatierung gestattet. Unberechtigte oder vorschriftswidrige Tafeln werden vom Bauamt entfernt. Das Material wird für die Dauer von 2 Wochen im Bauamtsmagazin gelagert und kann nach Anmeldung abgeholt werden. Wird es nicht innerhalb der 14-tägigen Frist nicht abgeholt, erfolgt die fachgerechte Entsorgung.
Korrekte Entsorgung Neophyten
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Vor allem das Berufkraut breitet sich in den Gärten aus und sollte dringend korrekt entsorgt werden. Die Gemeinde hat dazu ein Merkblatt kreiert, dieses kann auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. Weiter hat die kantonale Fachstelle für die fachgerechte Entsorgung «Neophyten-Säcke» lanciert. Es handelt sich dabei um milchig-transparente 60 Liter Säcke. Diese können weiterhin bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Spezial-Säcke können durch die Bevölkerung am gleichen Standort, wie der Hauskehricht, deponiert werden. Diese werden zusammen mit dem Hauskehricht eingesammelt. Die Kosten für die Entsorgung übernimmt die Gemeinde. Der Gemeinderat dankt der Einwohnerschaft für die Unterstützung zur korrekten Bekämpfung der Neophyten. Der Gemeinderat
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Einwohnerdienste Wittnau
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Einwohnerdienste Wittnau
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 26.06.2026 bis 27.07.2026 auf: Chiodi Dario und Brogle Fabienne, Frick / Grundeigentümer + Projektverfasser: Bauherrschaft / Bauvorhaben: EFH mit Garage / Standort: Parzelle 426, Kirchmattstrasse 34. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat
Einkaufsführer «Iichaufe im Dorf»
Der Wittnauer Einkaufsführer wurde aktualisiert. Die aktuelle Version ist auf der Gemeindehomepage verfügbar. Falls sich an Ihrem Angebot Änderungen ergeben haben, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Interessierte können einen Ausdruck auf der Gemeindekanzlei beziehen. Wir möchten den Einkaufsführer stets aktuell halten und freuen uns über jede Rückmeldung. Die Energie- und Umweltkommission Wittnau wünscht weiterhin viel Spass beim Einkaufen im Dorf.
Familienanlass Glögglifrosch
Wissen Sie, wie lang der Vaterschaftsurlaub bei der Geburtshelferkröte dauert und wie viele Eier das Männchen in dieser Zeit fast wie ein Osterhase herumträgt? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie am Samstag, 27. Juni, beim Familienanlass des NVV Wittnau. Gemeinsam mit möglichst vielen Kindern und (Gross-)Eltern wollen wir im Ächtel dem Glögglifrosch zuhören, nachdem wir zuvor einiges Interessantes über diese besondere Art erfahren haben. Sicher machen wir im Abendlicht auch noch andere spannende Beobachtungen. Zum Ausklang gegen 21 Uhr offeriert der NVV Wittnau eine kleine Stärkung. Wir treffen uns mit den Velosum 19.15 Uhr beim Volg oder um 19.30 Uhr am Eingang Ächtel. Der NVV freut sich auf einen stimmungsvollen Sommerabend.
Kitzrettung Wittnau
Die diesjährige Saison der Kitzrettung ist abgeschlossen. Auch dieses Jahr konnten Dank unserem Einsatz viele Rehkitze gesichtet und somit vor dem Tod durch Vermähen gerettet werden. Am Samstag, 4. Juli, von 8.30 bis 11.30 Uhr haben Sie Gelegenheit, sich über die Kitzrettung, die mit Hilfe von Drohneneinsätzen geschieht, zu informieren. Besuchen Sie unseren Infostand vor dem Volg in Wittnau und kommen Sie bei Kaffee und Gipfeli ins Gespräch mit Mitgliedern der Kitzrettungs- Gruppe. Wir freuen uns auf viele Besucherinnen und Besucher: Verein Kitzrettung Wittnau
Ä bäumigi Sach! Frauenbande-Abend am Freitag, 26. Juni
Am 26. Juni besuchen wir unseren Frauenbundbaum beim Sandgrubenkreuz. Wir laden herzlich ein zum Abendspaziergang und zum Anstossen! Treffpunkt 19 Uhr beim Volg. Frauenbund Wittnau
Kafi Spatz für die Sommerzeit
Von 9 bis um 11.30 Uhr ist das Kafi Spatz im Pfarrstübli neben dem Pfarrhaus jeden Donnerstag offen, auch in der Sommerferienzeit.Gemütlich einen Moment innehalten, andere treffen und etwas Feines zum Znüni geniessen! Wir freuen uns auf Jung und Alt – alle sind eingeladen. Das Kafi-Spatz-Team