Bauherrschaft: Pontoniere Mumpf, Silvan Schmid, Blumenrainweg 4, 4322 Mumpf; Grundeigentümer: Kanton Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau, Stadt Bad Säckingen, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen (D); Projektverfasser: Pontoniere Mumpf, Markus Weiersmüller, Tal 6, 4324 Obermumpf; Bauvorhaben: Temporäre Bauten für Pontonierwettfahren am 5. Juni 2027; Ortslage: Rheinuferweg, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 777, 773, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich. Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19511. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer: 2026-2863
Bauherrschaft: Getec Park.Stein AG, Michael Kania, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Getec Park.Stein AG, Stephan Buser, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Getec Park.Stein AG, Michael Kania, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein, Getec Park.Stein AG, Frank Hügel, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein, Getec Park.Stein AG, Markus Aigner, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein; Bauvorhaben: Sitzplatz inkl. Pergola und Sichtschutz (bereits ausgeführt); Ortslage: Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: nicht erforderlich. Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/ 19355. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer: 2026-2899
Bauherrschaft: Gemeinde Stein, Bereich Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauvorhaben: Sanierung Brotkorbstrasse mit Einengungen für die Fussgängersicherheit; Ortslage: Brotkorbstrasse, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1448, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: nicht erforderlich. Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19714. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht: Anzahl Stimmberechtigte: 40, Teilnehmende: 8, Beschlussquorum: 8. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025; Genehmigung einstimmig. 2. Verwaltungsrechnung 2025; Genehmigung einstimmig. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht). Gemeindekanzlei
Regio-Steueramt
Gemeindeverwaltung/Regio-Steueramt Sommeröffnungszeiten Während den Sommerferien, ab Montag, 6. Juli, bis Freitag, 7. August, gelten für die Gemeindeverwaltung und das Regio-Steueramt folgende Sommeröffnungszeiten (Schalter und Telefon): Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 11.30 Uhr. Am Nachmittag hingegen bleiben Schalter und Telefon geschlossen. Termine ausserhalb dieser Sommeröffnungszeiten sind dennoch möglich. Es können in Absprache mit den verschiedenen Abteilungen telefonisch oder per Mail Termine vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind auf wallbach.ch publiziert. Wir bitten um Kenntnisnahme. Gemeindekanzle