Seit Längerem wird beim öffentlichen Abfalleimer an der Einmündung des Wasserwerkwegs in die Bäumliackerstrasse wiederholt Hausmüll in Taschen und Plastiksäcken deponiert. Da dafür weder offizielle Gebührensäcke noch Abfallvignetten verwendet werden, handelt es sich um eine illegale Abfallentsorgung. Für Hinweise, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der Täterschaft führen, hat der Gemeinderat eine Belohnung in der Höhe von CHF 500.00 ausgesetzt. Personen, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich umgehend mit der Regionalpolizei Unteres Fricktal oder der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen. Gemeinderat
Die öffentliche Auflage findet vom 27.03.2026 bis 27.04.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Öffnungszeiten über die Ostertage
Am Freitag, 3. April (Karfreitag), und Montag, 6. April (Ostermontag), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. Wir wünschen der Bevölkerung schöne und sonnige Ostertage. Gemeindekanzlei
Verschiebung der Kehrichtabfuhr
Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 3. April (Karfreitag), fällt aus und wird am folgenden Dienstag, 7. April, nachgeholt. Vielen Dank für die Beachtung. Gemeindekanzlei
Leinenpflicht für Hunde im Wald
Vom 1. April bis 31. Juli 2026 sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Die Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Aufziehen ihres Nachwuchses. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es danken. Gemeindekanzlei