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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2023

Öffnungszeiten über die Ostertage

Am Freitag, 7. April (Karfreitag), und Montag, 10. April 2023 (Ostermontag), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. Am Donnerstag, 6. April 2023, erfolgt der Schalterschluss bereits um 15.30 Uhr. Wir wünschen der Bevölkerung schöne und sonnige Ostertage. Gemeindekanzlei

Verschiebung der Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 7. April 2023 (Karfreitag), fällt aus. Die Ersatzabfuhr wird am Dienstag, 11. April 2023, durchgeführt. Die Abfallsäcke sind bitte am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitzustellen. Gemeindekanzlei

Leinenpflicht für Hunde im Wald

Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Die Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Aufziehen ihres Nachwuchses. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es danken. Gemeindekanzlei

Baugesuche

Baugesuchsnummer: 2023/11

Bauherrschaft: Immobau Stei AG, c/o Rolf Hassler & Stefan Benz, Rütistrasse 1, 4332 Stein; Grundeigentümer: Immobau Stei AG, c/o Rolf Hassler & Stefan Benz, Rütistrasse 1, 4332 Stein; Projektverfasser: Rolf Hassler, Rütistrasse 1, 4332 Stein; Bauvorhaben: Rückbau der Gebäude: Einfamilienhaus AGV-Nr. 164, Werkstatt AGV-Nr. 165, Garage AGV-Nr. 856; Ortslage: Gartenstrasse 21, Parzelle-Nr. 844, GB Stein AG

Baugesuchsnummer: 2023/10

Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Bauvorhaben: Kühlzelle 2 - 8°C im WST-151/UG; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 30.03.2023 bis 28.04.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:

Baugesuchsnummer: 2022/54

Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft Rheinfels-Park, Schaffhauserstrasse 16, 4332 Stein; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein; Projektverfasser: Otto Partner Architekten AG, Benzburgweg 30, 4410 Liestal; Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle und Büros; Parzelle Nr.: 123, GB Stein AG; Strasse: Schaffhauserstrasse; Bau und Planung