Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet wiederum im Waldhaus Sisseln mit Beginn um 19.00 Uhr statt. Im Anschluss an die Versammlung soll genügend Zeit für ein gemütliches Beisammensein beim Grillieren übrigbleiben. Traktandenliste: 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9. November 2023; 2. Informationen des Gemeinderates; 3.1. Rechenschaftsbericht 2023, 3.2. Jahresrechnung 2023; 4. Grundsatzentscheid über die Weiterverfolgung des Projektes «Aussichtsplattform Bunker Bachegge», 5. Gesuch von Verena Windisch mit Söhnen Ben und Leo um Aufnahme in das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde Sisseln; 6. Verschiedenes.
Gemeindeverwaltung – Erreichbarkeit über Fronleichnam
Die Gemeindeverwaltung bleibt ab Mittwoch, 29. Mai 2024, 11.30 Uhr, bis und mit Freitag, 31. Mai 2024, geschlossen. Während dieser Zeit ist ein Pikettdienst organisiert. Ab Montag, 3. Juni 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Nähere Informationen erhalten Sie während dieser Zeit unter 062 866 11 50.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Frau Gabriella Probst, Mitglied der Steuerkommission, ist Ende Februar weggezogen. Somit demissioniert sie aus der Steuerkommission. Wir danken Gabriella Probst für ihren Einsatz. Die Ersatzwahl findet an der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 statt. Die Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Falls Sie an einer Mitarbeit in der Steuerkommission interessiert sind, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindekanzlei (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 062 866 11 50).
Hallenbad Sissila - 50 Jahre Jubiläum am 25. und 26. Mai
Das Sissler Hallenbad feiert sein 50-jähriges Bestehen mit einem zweitägigen Fest. Samstag, 25. Mai 2024: «Tag der offenen Tür» von 09.00 – 24.00 Uhr. Ab 14.00 Uhr diverse Ansprachen, unter anderem von Regierungsrat Alex Hürzeler, Führungen, Splash-Olympiade, SLRG und Unterwasser-Rugby. Ab 18.00 Uhr DJ, Party und Barbetrieb. Sonntag, 26. Mai 2024: «Pool-Party» mit Wasserinstallationen von 10.00 – 16.00 Uhr, durchgehender Festbetrieb mit Festzelt von 09.00 – 17.00 Uhr. Die Anwohner werden bezüglich allfälliger Lärmimmissionen, insbesondere Samstagnacht bis 24.00 Uhr, um Verständnis gebeten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Eidg. Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 – Einladung zu Kaffee und Gipfeli
Das Wahlbüro ist am Sonntag, 9. Juni 2024, von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr im Parterre des Gemeindehauses Sisseln geöffnet. Wer seinen Stimmzettel persönlich in die Urne legt, ist herzlich zu Kaffee und Gipfeli eingeladen. Das Wahlbüro freut sich auf Ihren Besuch im Gemeindehaus. Bezüglich der stellvertretenden und/oder brieflichen Stimmabgabe bitten wir Sie, die Weisung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises zu beachten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei brieflicher Stimmabgabe auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises unterschrieben, die Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dieses zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert gelegt werden muss. Bei Fehlen der Unterschrift oder wenn der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert liegt, muss die briefliche Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ebenfalls ungültig.
Erteilte Baubewilligung im ordentlichen Verfahren
• 2024-01; Bauherrschaft: Beni Group GmbH, Grossmattstrasse 18, 4334 Sisseln; Bauobjekt: Projektänderung / Nutzungsänderung von Lagerhalle, Büroflächen inkl. Einliegerwohnung zu Lagerhalle, Büroflächen und Beherbergungsbetrieb; Ortslage: Parzellen Nrn. 1012 / 1836, Grossmattstrasse 20.
Gemeinsam für die Region! - Einladung zu drei öffentlichen grenzüberschreitenden Spaziergängen
Unser Lebensraum Hochrhein hat viele Stärken: eine starke Wirtschaft, gute Verkehrsnetze, eine tolle Landschaft und attraktive Freizeitangebote. Dauerhaft sichern wir Lebensqualität und eine intakte Natur nur gemeinsam. Die Siedlungen sollen die Landschaft nicht verbauen, Arbeitsplätze, Wohnungen und Verkehrswege so angelegt werden, dass wir nicht am Verkehr ersticken. Wie soll also der Hochrhein der Zukunft aussehen? Wo sollen Wohnhäuser und Arbeitsplätze entstehen? Wo ist Raum für die Landwirtschaft und Natur? Wie verbinden wir den Hochrhein? Diese Fragen behandelt das Raumkonzept Hochrhein. Es wird vom Verein Agglo Basel, 24 Städten und Gemeinden mit der Bevölkerung am Hochrhein erarbeitet. Ihre Meinung ist gefragt! Wir wollen das Raumkonzept an Ihren Bedürfnissen ausrichten. Im Mai und Juni wollen wir die Region mit Ihnen entdecken und diskutieren. Nehmen Sie teil und mischen Sie mit! Erzählen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen davon. Je mehr Menschen sich beteiligen, desto besser wird das Bild für die Zukunft unserer Region. • Grenzüberschreitender Stadtspaziergang: Erlebe grenzübergreifende Zusammenarbeit bei einem Spaziergang durch beide Rheinfelden! Mittwoch, 22. Mai 2024, 17:15 – 19:15 Uhr, Treffpunkt: Rheinfelden CH Bahnhof. Ein kleiner Snack ist organisiert. • Grenzüberschreitende Velotour: Entdecke neue Seiten von Grenzach-Wyhlen und Pratteln bei einer gemeinsamen Exkursion! Donnerstag, 20. Juni 2024, 17:15 – 19:15 Uhr, Treffpunkt: Schmittiplatz, Hauptstrasse 23, Pratteln, Eigenes Fahrrad mitbringen, Für Verpflegung und Apéro ist gesorgt. • Öffentliche Plenumsveranstaltung: Erfahre, welche Ziele für Siedlung, Landschaft und Mobilität in Deiner Region verfolgt werden! Samstag, 22. Juni 2024, 10:00 – 13:00 Uhr. Treffpunkte und Anmeldung zu den Veranstaltungen finden Sie unter: www.raumkonzept-hochrhein.org Rheinfelden (CH). Agglo Basel
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Dazu gehören auch annährend fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und –häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben werden. Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2024 allfällige Leerwohnungen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., auf dem Postweg oder via Gemeindehausbriefkasten zu melden. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an. Wir danken für Ihre Unterstützung.
Fussgänger und Verkehrsteilnehmer - Erinnerung zur Vorsicht im Strassenverkehr
Wir möchten alle VerkehrsteilnehmerInnen daran erinnern, im Bereich der Schule das Fahrverhalten anzupassen. Die Kinder sollen den Schulweg alleine bestreiten können. Dies ist nur möglich, wenn sich alle VerkehrsteilnehmerInnen der nötigen Vorsicht bewusst sind. Ebenfalls möchten wir alle FussgängerInnen daran erinnern, in der Nähe von Parkplätzen und deren Zufahrten besonders aufmerksam zu sein und einen gewissen Abstand zu bereits geparkten Autos einzuhalten.