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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 20-2025

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:

STOWEE Schulstrasse 303, 5326 Schwaderloch, Parkplatzerweiterung (3 Parkplätze), Parzellen-Nr. 209, Schulstrasse 303, 5326 Schwaderloch

Gesamterneuerungswahl des ­Gemeinderates sowie Gemeindeammanns und Vizeammanns vom 28. September 2025 für die ­Amtsperiode 2026/2029; ­Anmeldeverfahren

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der fünf Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Schwaderloch bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stimmen für den Gemeindeammann sowie den Vizeammann sind nur dann gültig, wenn diese auf demselben Wahlzettel gleichzeitig auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§27a Abs. 2a GPR). Für den Gemeinderat, den Gemeindeammann sowie Vizeammann sind im ersten Wahlgang keine stille Wahlen möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der Finanzkommission (3 Mitglieder), der Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) und der Stimmenzähler (2 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Schwaderloch bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind für diese Behörden und Kommissionen bereits im ersten Wahlgang möglich. Sind weniger oder gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Leerwohnungsstatistik

Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschafsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Verwaltung Schwaderloch bis Freitag, 30. Mai 2025, zu melden (Tel. 056 247 10 00/Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Vielen Dank für Ihre Mithilfe.