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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 14-2024

Baugesuch; öffentliche Aktenauflage

Bauherrschaft: Chantal und David Kramer, Wängi 392, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: dito; Bauprojekt: Installation Photovoltaikanlage; Ortslage: Wängi 392, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 649; Zone: W2a (Wohnzone 2-geschossig); Die Akten des Baugesuches werden am Dienstag, 9. April bis Donnerstag, 9. Mai 2024, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Der Gemeinderat hat folgende ­Baubewilligungen erteilt

- Markus und Andrea Baumann, Mühlematt 339, 5326 Schwaderloch, Neubau Einfamilienhaus und Traktorengarage, Parzelle-Nr. 394, Dorfstrasse, Schwaderloch; - Stefan Heusser, Dorfstrasse 23, 5326 Schwaderloch, Umbau und Umnutzung Dachgeschoss/Estrich, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe mit Aussengerät, Einbau drei Dachfenster, Parzelle-Nr. 117, Schulstrasse, Schwaderloch; - Daniel Vögeli, Hauptstrasse 88, 5326 Schwaderloch, Lagerraum mit Einstellmöglichkeit, Parzelle-Nr. 646, Dorfstrasse, Schwaderloch

Leinenpflicht für Hunde gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV)

Im Frühling brauchen Wildtiere einen besonderen Schutz. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. Vom 1. April 2024 bis 31. Juli 2024 gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/wald/erholungsraum-wald/leinenpflicht.