Leinenpflicht für Hunde gemäss §21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV)
Siehe unter Alle Gemeinden.
Baugesuch; öffentliche
Aktenauflage
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, 8152 Glattpark (Opfikon); Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Schwaderloch; Projektverfasser: TM Concept AG, 5000 Aarau; Bauprojekt: Nachträgliche ordentliche Bewilligung adaptiver Antennen mit Korrekturfaktor Sunrise; Ortslage: Pumpwerk, Zollstrasse, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 127; Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Akten des Baugesuches werden am Dienstag, 1. April, bis Donnerstag, 1. Mai 2025, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.