Erstellung Bühlmattweg inkl. Werkleitungen / Neuauflage Beitragsplan
Gemäss Erschliessungsfinanzierungsreglement der Einwohnergemeinde Schupfart werden an die Kosten der Erstellung Bühlmattweg Grundeigentümerbeiträge erhoben. Aufgrund der ausserordentlichen Teuerung infolge Materialknappheit und Lieferengpässen sowie der Ausschreibungsgenauigkeit und Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis, erhöhen sich die provisorischen Grundeigentümerbeiträge um mehr als10 %. Aus diesem Grund wird der Beitragsplan nochmals neu aufgelegt. Der Beitragsplan sowie die dazu gehörenden weiteren Unterlagen liegen gestützt auf die Bestimmungen von § 35 des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 27. April bis 26. Mai 2023 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Schupfart auf. Gegen den Beitragsplan kann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Schupfart, 4325 Schupfart, Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Erteilte Baubewilligung im ordentlichen Verfahren
Der Gemeinderat hat – in Absprache mit der Fachstelle Bau – folgende Baubewilligung erteilt: Einwohnergemeinde Schupfart, Spielplatz, Parz. 232, Eikerstrasse 30.
Mittagstisch Obermumpf
Am Mittagstisch vom Dienstag, 2. Mai gibt es Salat, Teigwaren mit Hacktätschli (Köttbullar) und Gemüse sowie Dessert. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.