Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch-Nr.: 2023-124
Gesuchsteller: Rathaus Immobilien GmbH, Benzburweg 30, 4410 Liestal; Lage Baugrundstück: Franke-Weg 2; Parzelle-Nr.: 1675; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Neubau Mehrfamilienhaus mit unterirdischer Autoeinstellhalle; Nutzung: Wohnen; Hauptmasse: 22.82 m × 17.29 m; Geschosse: Unter-, Erd-, Ober- und Attikageschoss; Bauweise: Massivbauweise; Dachform: Flachdach, extensiv begrünt; Weitere Angaben: 5 Wohneinheiten, unterirdische Autoeinstellhalle mit 11 Parkfeldern, 2 oberirdische Parkfelder im nordwestlichen Parzellenbereich, Zufahrt zur Autoeinstellhalle im nordwestlichen Parzellenbereich, 2 Luft / Wasser-Wärmepumpen im nördlichen Parzellenbereich, Spielfläche im nordöstlichen Parzellenbereich; Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/ Einwenderfrist: 12. Januar 2024 bis 12. Februar 2024
Aufhebung von Grabstätten auf dem Waldfriedhof
Nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeit bzw. Konzessionsdauer von 25 Jahren werden die Reihen-Erdgräber, die Reihen-Urnengräber und die Urnennischen mit den Erstbestattungen vom Jahr 1998 per Mitte März 2024 aufgehoben. Ebenso werden nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeit bzw. Konzessionsdauer von 20 Jahren die Reihen-Urnengräber und die Urnennischen mit den Erstbestattungen vom Jahr 2003 per Mitte März 2024 aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmale und Bepflanzungen bis spätestens Ende Februar 2024 von den aufzuhebenden Grabstätten zu entfernen. Andernfalls erfolgt die Abräumung durch die Friedhofgärtner. Soweit möglich werden die Angehörigen auch schriftlich benachrichtigt. Rheinfelden, 4. Januar 2024. Der Gemeinderat
Papiersammlung
Ausgeführt durch die Pfadi; Samstag, 13. Januar (vor 08.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen). Wir bitten Sie, das Papier in gut verschnürten, handlichen Bündeln (max. 4 kg) bereitzustellen. Papiertaschen und Kartonschachteln sind nicht erlaubt und werden stehen gelassen. Für das korrekte Bereitstellen des Altpapiers danken Ihnen die Papiersammler/Innen! Nur in Ausnahmefällen wird Altpapier am Wohnort abgeholt. Thomas Isenschmid, 076 245 03 45; Schaffner Livio, 079 663 09 64.
Kartonsammlung
Dienstag, 16. Januar. Für Einwohner und Gewerbe der Stadt Rheinfelden. Bitte Karton nicht vor die Kehricht-Container stellen. Bereitstellung Karton, gebündelt oder in Containern: bis spätestens um 07.00 Uhr am Abfuhrtag. Besten Dank! GAF
Liebe Jahrgänger unser «Jubiläumsjahr» hat bereits begonnen und damit auch die Vorbereitungen für unsere Reise! Wir bitten euch, den 19. September 2024 in der Agenda frei zu halten (rot anzustreichen!!!), dies ist das Datum unseres Ausfluges. Nähere Angaben dazu folgen. Ein fixes Datum ist ebenfalls der 18. April 2024 für den traditionellen Frühjahrsbummel! Auch dazu gibt es später weitere Informationen. Eine schöne Zeit und gute Gesundheit wünscht euch allen das OK
Jahrgänger 1959
Lottoplausch Freitag, 26. Januar, 18 Uhr Rest. Post, Kupfergasse 5, Rheinfelden. Anmeldungen bis 20. Januar an Monika Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 078 858 26 17. Wir zählen auf viele Anmeldungen!