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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 19-2024

Baupublikationen

Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch-Nr.: 2024-035

Gesuchstellerin: Filippo Lizzo, Buchenweg 31, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Buchenweg 31; Parzelle-Nr.: 2344; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Neubau Wintergarten an der Westfassade; Nutzung: Wohnen, unbeheizt; Hauptmasse: 6.20 m × 3.30 m × 3.00 m (LxBxH); Geschosse: Erdgeschoss; Bauweise: Aluminium-, Glaskonstruktion ungedämmt; Dachform: Pultdach

Baugesuch-Nr.: 2024-036

Gesuchstellerin: Christoph Mathis, Flossländeweg 24, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Salzbodenstrasse 3; Parzelle-Nr.: 1621; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Heizungsersatz: Luft-/ Wasser-Wärmepumpe an der Ostfassade; Nutzung: Wohnen; Hauptmasse: 1.49 m × 0.59 m × 1.05 m (LxBxH); • Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 13. Mai 2024 bis 11. Juni 2024

Teiländerung Bau- und ­Nutzungsordnung (BNO) ­Gestaltungsplan B: Bahnhofsaal; Rechtskraft ­Gemeindeversammlungsbeschluss

Die Gemeindeversammlung hat am 26. März 2024 beschlossen: Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Areal B: Bahnhofsaal im Gebiet am Bahnhof, Koordinatenschwerpunkt: 2626658 / 1266838, in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Stadtverwaltung (Stadtbauamt) eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist: a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Rheinfelden 07. Mai 2024 Der Gemeinderat

Städtische Büros / Öffnungszeiten über Auffahrt

Am Mittwoch, 08. Mai 2024, sind die Büros der Stadtverwaltung bis 16.00 Uhr, der Werkhof bis 15.30 Uhr geöffnet. Am Donnerstag (Auffahrt), 09. Mai 2024, und am Freitag, 10. Mai 2024, bleiben die städtischen Büros inkl. Werkhof (auch Recycling-Sammelstelle im Werkhof) den ganzen Tag geschlossen. Bei einem Todesfall wenden Sie sich betreffend Überführung an ein privates Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Zur Anzeige des Todesfalles sowie zur Organisation der Bestattung nehmen Sie bitte am Montag, 13. Mai 2024, mit unserem Bestattungsamt Kontakt auf (Tel. Nr. +41 61 835 52 39). Stadt Rheinfelden – Gemeinderat

Werkhof Öffnungszeiten

Jeweils Freitag von 13 bis 16 Uhr, Freitag nach Auffahrt, 10. Mai: Der Werkhof bleibt geschlossen; Wir bitten Sie zu beachten, dass an oben genanntem Datum der Werkhof geschlossen ist. Besten Dank für das Verständnis. Der Werkhof Rheinfelden und der GAF wünscht einen erholsamen Feiertag. GAF und Werkhof Rheinfelden

Die Pest in Rheinfelden

Samstag, 11. Mai, 20 Uhr. Erfahren Sie, wie die Pest nach Rheinfelden kam und welche Ausdrücke noch heute daran erinnern. Kosten: 15.–; Treffpunkt: Rathaus; Anmeldung empfohlen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00

Festival der Kulturen in Rheinfelden | Einschränkungen

Vom 10. - 12. Mai 2024 findet das von privater Seite organisierte «Festival der Kulturen» unter dem Motto Respekt in Rheinfelden AG statt. Dieser kulturelle Anlass bringt viel Freude, aber auch Einschränkungen mit sich. Von Freitag, 10. Mai (Betriebsbeginn) bis Sonntag, 12. Mai 2024 (Betriebsschluss) ist daher folgendes zu beachten: • Der Südbadenbus verkehrt nicht grenzüberschreitend, sondern im Schlaufenbetrieb (Schlaufe 1: Deutschland; Schlaufe 2: Schweiz) und fährt folgende Haltestellen nicht an: Untere Marktgasse (CH) und Habich-Dietschy-Straße (CH); • Sperrung der bzw. generelles Fahrverbot auf der Rheinbrücke und der Fröschweid; Wir danken für das Verständnis. Der Gemeinderat

Jahrgänger 1936

Fischessen am Mittwoch,den 15. Mai um 12 Uhr beim Salmenweiher. Bitte Anmeldung bis 13. Mai an Lotti Herzog Tel : 061 831 61 28 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mach mit am Eidgenössischen Feldschiessen 2024

Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt. Für ein ganzes Wochenende wird eine der ältesten Schiesstraditionen mit Geselligkeit & Sportlichkeit auf nationaler Ebene zelebriert. Ein Fest für Schützen und solche, die gerne schiessen oder es probieren möchten. Teilnehmen könne alle Interessierten ab dem 10. Altersjahr. Wer noch nie mit einem Gewehr oder Pistole geschossen hat, wird durch erfahrene Schützenmeister eingewiesen und betreut. Gewehre und Pistolen sind in den Schützenhäusern vorhanden und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Komm doch einfachmal in der GSA Röti (Möhlin) vorbei und probier’s aus. Mitmachen kommt vor dem Rang. Schiesszeiten: Freitag, 17. Mai, von 18 bis 20 Uhr; Samstag, 25. Mai, von 9 bis 12 und von 13.30 – 17 Uhr; Sonntag, 26. Mai, von 9 bis 12 Uhr