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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2025

Baupublikationen

Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch-Nr.: 2025-023

Gesuchstellerin: Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl Einkaufzentrum; Lage Baugrundstück: Kaiserstrase 6; Parzelle-Nr.: 277; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Einbau und Betrieb eines Detailhandelsgeschäft (von Migros Partner), neuer Gaskühler auf der nördlichen Dachterrasse im 1. Obergeschoss, Anpassungen an der Südfassade Erdgeschoss, neuer Rückgabecontainer (PET + PE); Hauptmasse: Verkaufsfläche: 323 m2; Gaskühler: 3.63 m × 1.17 m × 1.91 m (L×B×H); zwei neue Schaufenster 2.63 × 2.30 m (L×H) und 2.57 m × 2.30 m (L×H); Rückgabecontainer: 2.13 m × 1.00 m × 2.00 m (L×B×H); Geschoss: Unter-, Erd-, 1. Ober- und Dachgeschoss; Weitere Angaben: Innere Umbauarbeiten, Betriebskonzept.

Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 28. März 2025 bis 28. April 2025.

Gemeindewahlen 2026/29, Anmelde­verfahren 1. Wahlgang für die
Gesamterneuerungswahlen von
fünf Mitgliedern des Gemeinderates

Am 15. Juni 2025 findet der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates für die Amtsperiode 2026/29 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Stadtkanzlei im Rathaus (1. Stock) bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 2. Mai 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Stadtkanzlei bezogen oder ab der Homepage www.rheinfelden.ch geladen werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im 1. Wahlgang grundsätzlich jede wahlfähige Person in der Stadt Rheinfelden als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Gemäss Art. 10 Abs. 4 der Gemeindeordnung der Stadt Rheinfelden werden der Stadtammann und der Vizeammann nach der Wahl der Stadträte in einem separaten Wahlgang gewählt. Rheinfelden, 24. März 2025. Gemeinderat Rheinfelden

Amtliche Vermessung:
Gebäudenachführung

Als Nachführungsgeometer ist Koch+Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den nächsten Wochen wird eine Messequipe die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vor Ort vermessen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es nicht möglich, jede Grundeigentümerin einzeln zu orientieren und individuell Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden

Wenn die Tore schliessen

Nachtführung. Schlendern Sie mit dem Nachtwächter durch die finstere Altstadt. Treffpunkt: Sa, 29. März, 20 Uhr, Rathaus; Kosten: Fr. 15.–; Anmeldung empfohlen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00

SfS Rheinfelden

Der nächste SfS-Stammtisch findet am 1. April, ab 10 Uhr im Restaurant Pizzeria Post, Kupfergasse 5, 4310 Rheinfelden statt. Wer anschliessend die Gelegenheit zum Mittagessen wahrnehmen will, kann sich am Stamm selbst anmelden. Sollten Sie noch nie an unserem Stamm teilgenommen haben, kommen Sie doch ruhig mal vorbei, wir freuen uns. Mit freundlichen Grüssen der Vorstand SfS

Jahrgänger 1941

Am Mittwoch, 2. April, treffen wir uns zum Monats Höck ab 14 bis 17 Uhr im Hotel Schützen.

Jahrgänger 1942

Unser nächster Monatshock findet am Mittwoch, 2. April, um 17 Uhr im Restaurant Rössli statt. Mit den besten Grüssen des OK, Hubert Kohne

Jahrgänger 1945

Mittwoch, 9.April. Fischessen Salmenweiher Rheinfelden. Wir treffen uns um 12 Uhr zum Apéro bei der Fischerhütte am Salmenweiher. Ab zirka 12.30 Uhr wird uns Fischfilet im Bierteig mit Brot, inkl. Nachschlag und Dessert serviert. Preis exkl. Getränke Fr. 27.–. Den Apéro übernimmt die Kasse. Neuzuzüger sind herzlich willkommen. Anmeldung bis Mittwoch, 2. April, an: Hans Koch, Tel. 061 831 69 66 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Jahrgänger 1956

Wir treffen uns zum Monatshock am Freitag, 4. April, ab 17.30 Uhr im «café riche», Salmenpark, Baslerstrasse 26, Rheinfelden. Wir freuen uns auf spontane Begegnungen, interessante Gespräche und wer weiss, was alles entstehen kann bei einem guten Kaffee, einem Glas Mineralwasser oder Wein und einem feinen Stück Schokolade oder Kuchen. Wer kommt, ist da. Weitere Infos bei: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 079 662 75 26.