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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 07-2026

KORREKTUR – Baugesuch

Die Publikation vom 5.2.2026 betreffend untenstehendem Baugesuch war leider fehlerhaft (Lage & Parz.). Die korrekten Daten finden Sie hier:

Während der öffentlichen Auflage vom 6. Februar bis 16. März 2026 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden: Bauherr: Stefanie und Fabian Dreier, 4422 Arisdorf; Projektverfasser: Buser & Mitarbeiter Architekten AG, 4410 Liestal; Bauobjekt: Neubau EFH mit Garage und Pool; Lage: Am Rai 17, Parzelle Nr. 305. Einwendungen gegen die oben erwähnten Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden. Der Gemeinderat

Zmittag auf dem Dornhof

Am Donnerstag, 12. Februar 2026 von 12 bis ca. 14 Uhr ist im Restaurant Dornhof ein Tisch reserviert. Es wird ein Tagesmenü serviert. Die Kosten werden selber getragen. Weitere Termine 2026: 12.03., 09.04., 07.05., 11.06., 09.07., 13.08., 10.09., 08.10., 12.11., 10.12.2026. Yvonne Rutz von der Seniorenkontaktstelle freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher.

Kaffi 50+

Am Mittwoch, 18. Februar 2026 von 14 bis 16 Uhr findet das Kaffi 50+ im Gemeindesaal Olsberg statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Yvonne Rutz von der Seniorenkontaktstelle freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher.

Eidg. Volksabstimmung vom 8.3.2026

Für die Urnenabstimmung ist die Gemeindekanzlei am Sonntag, 8. März 2026 von 9.30 bis 10 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie diese Urnenöffnungszeit! Weitere Hinweise finden Sie auf dem Stimmcouvert. Speziell für die briefliche Stimmabgabe sind gewisse Richtlinien zu beachten, damit die Stimmabgabe gültig ist. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterzeichnet, die Stimm- und Wahlzettel im dafür vorgesehenen Couvert verpackt und dieses verschlossen ist. Die Gemeindekanzlei