Rücksichtnahme auf Mitmenschen – Hundegebell vermeiden
In den letzten Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Reklamationen wegen anhaltendem oder lautem Hundegebell eingegangen. Wir erinnern daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer freundlich daran, auf ihre Vierbeiner besonders Rücksicht zu nehmen – insbesondere während der Ruhezeiten. Dauerhaftes Bellen kann für Anwohner sehr störend sein und stellt eine erhebliche Lärmbelästigung dar. Wir bitten Sie daher, darauf zu achten, dass Ihr Hund nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt bellt oder durchgehend lärmt – ob im Garten, auf dem Balkon oder während Spaziergängen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme tragen wir alle zu einem angenehmen Zusammenleben in unserer Gemeinde bei. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Der Gemeinderat.
Gesamterneuerungswahl der Mitglieder der Finanzkommission, der Steuerkommission, des Wahlbüros sowie des Ersatzmitgliedes der Steuerkommission bzw. der Ersatzmitglieder des Wahlbüros vom 18. Mai 2025 für die Amtsperiode 2026/2029; Stille Wahlen
Während der Nachmeldefrist hat sich für einen der beiden vakanten Sitze der Finanzkommission noch Frau Nicole Braccini, 1969, von Möhlin AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bündtetalweg 27, parteilos, neu, angemeldet. Da nach Ablauf der der Nachmeldefrist für die einzelnen Kommissionen weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte mit Beschluss vom 15. April 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt: • Mitglieder der Finanzkommission (3 Sitze): Joris, Frédéric, 1973, von Orsières VS, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Talweg 3, parteilos, bisher. – Braccini, Nicole, 1969, von Möhlin AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bündtetalweg 27, parteilos, neu.; • Mitglieder der Steuerkommission (3 Sitze): Rohrer, Marcel, 1971, von Eiken AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Berm 8, parteilos, bisher. – Siegrist, Susanne, 1964, von Meisterschwanden AG und Remigen AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Unterdorf 16, parteilos, bisher. – Soder, Marcel, 1958, von Möhlin AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Schlossrain 8, parteilos, bisher.; • Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz): Kull, Isabella, 1976, von Othmarsingen AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bündtetalweg 25, parteilos, bisher.; • Mitglieder des Wahlbüros (2 Sitze): Keller, Judith, 1967, von Frick AG und Mosnang SG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Ausserdorf 8, parteilos, neu. – Vezzani, Ruth, 1965, von Wallbach AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Schlossrain 5, parteilos, neu. • Ersatzmitglieder des Wahlbüros (2 Sitze): Adler, Markus, 1964, von Schaffhausen SH, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Moosmet 3, parteilos, bisher. – Deubelbeiss Burkhard, Katharina, 1972, von Sumiswald BE und Holderbank AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Unterdorf 17, parteilos, bisher. Für den einen vakanten Sitz in der Finanzkommission findet am 18. Mai 2025 ein Wahlgang an der Urne statt. Wahlbeschwerden (§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Das Wahlbüro.
Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 18. Mai 2025 für die Amtsperiode 2026/2029; 1. Wahlgang
Für die Gesamterneuerungswahl von Gemeinderat, Gemeindeammann, und Vizeammann vom 18. Mai 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet: • Gemeinderat (5 Sitze): Gürtler, Benedikt, 1963, von Allschwil BL, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Ausserdorf 18, Die Mitte, bisher. – Mohtadi, Massoumeh, 1966, von Lausen BL, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Talweg 16, parteilos, bisher. – Riedel, Jörn, 1974, von Zürich ZH, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Hinterdorf 4, parteilos, bisher. – Seewald, Claudia, 1987, von Niederbuchsiten SO, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bingert 4, parteilos, bisher. – Soder, Stephan, 1967, von Möhlin AG wohnhaft in 4324 Obermumpf, Rank 1a, parteilos, bisher. • Gemeindeammann: Gürtler, Benedikt, 1963, von Allschwil BL, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Ausserdorf 18, Die Mitte, bisher. • Vizeammann: Soder, Stephan, 1967, von Möhlin AG wohnhaft in 4324 Obermumpf, Rank 1a, parteilos, neu.; Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderates, den Gemeindeammann und den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Das Wahlbüro.
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2025 folgende Baubewilligungen erteilt: • Bauherrschaft, Grundeigentümerin und Projektverfasserin: Tanja Dreikorn, Untere Moosmet 3, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 329, AGV 439, Untere Moosmet 3; Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Stützmauer (Baubewilligung im vereinfachten Verfahren).; • Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 18, 4052 Basel; Grundeigentümer: Schär Getränke und Immobilien AG, Hofnet 23, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 483, AGV 242, Hauptstrasse 1; Bauvorhaben: Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor, ohne bauliche Änderung an der Mobilfunkanlage.
Baugesuch
• Bauherrschaft und Grundeigentümer: Erika Berényi und Krisztián Juhász, Schluhausstrasse 14, 5237 Mönthal; Projektverfasser: Chriser Bau GmbH, Schulhausstrasse 14, 5237 Möhnthal; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 109, AGV 154, Tal 3; Bauvorhaben: Sanierung und Umbau des besehenden Wohnhauses mit Fassadenisolation, Fensteranpassungen, Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Carport und Sitzplatz mit Pergola. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 24.04 bis 23.05.2025 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat
Hundekontrolle / Hundetaxe 2025
Anfang Mai werden wir die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 versenden. Auch in diesem Jahr beträgt die Taxe CHF 120.00. Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss im Hunderegister eingetragen werden. Einwohner, welche neu einen Hund besitzen werden gebeten, sich bis am 30. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung mittels Kopie des Heimtierausweises zu melden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 062 873 14 09). Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen, erst dann kann der Tierarzt den Chip einsetzen und den Hund in der zentralen Datensammelstelle Amicus erfassen. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Hundeverordnung per März 2024 gilt der Stichtag 30. April 2025. Eine Rückerstattung oder nachträgliche Rechnungsstellung ist somit hinfällig. Die Abteilung Finanzen