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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 21-2024

Einwohnergemeindeversammlung

Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet statt am Dienstag, 11. Juni 2024 um 19.30 Uhr im Heidhaus. Die Einladung mit Traktandenliste erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Erwahrung Nachwahl vom 14.04.2024

Die Geschäftsprüfungskommission ist nach dem Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) die Erwahrungsinstanz von Wahlen in den Gemeinderat. In der Nachwahl vom Sonntag, 14.04.2024 wurden für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 in den Gemeinderat Nusshof mit dem relativen Mehr gewählt: Michel Ueli (17 Stimmen), Wirz Rolf (34 Stimmen). Innerhalb der gesetzlichen Frist gemäss § 83 (Gesetz über die politischen Rechte) ist gegen das Wahlresultat keine Beschwerde erhoben worden. Die GRPK Nusshof hat die Wahl am 22.04.2024 erwahrt. Herzliche Gratulation zur Wahl.

Stille Wahl Bürgerratspräsident

Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission hat am 12.04.2024 Herr Martin Grolimund als Bürgerratspräsident für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 in stiller Wahl als gewählt erklärt. Innerhalb der Beschwerdefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die RGPK hat die Wahl am 14.05.2024 erwahrt. Wir gratulieren Bürgerratspräsident Martin Grolimund ganz herzlich zur Wahl.

Strasse Richtung Liestal ab 3. Juni gesperrt

Wegen der Sanierung der Hauptstrasse in Hersberg wird die Dorfdurchfahrt Hersberg von/nach Arisdorf Liestal Nusshof ab dem 3.Juni 2024 komplett gesperrt sein. Eine Durchfahrt auch Richtung Arisdorf wird nicht möglich sein, weil in der ersten Etappe auch der steile Abschnitt im Dorf betroffen ist. Aufgrund der reduzierten Strassenbreite kann nicht halbseitig gebaut werden. Zubringer (z.B. Landwirtschaft) ist gestattet. Voraussichtlicher Abschluss ist Ende Jahr. Anschliessend wird der untere Teil der Hauptstrasse in Hersberg in Richtung Arisdorf saniert.

Fahrplananhörung 2025

Vom 23. Mai bis 9. Juni 2024 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2025 (gültig ab 15. Dezember 2024) im Internet publiziert auf www.öv-info.ch. Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen. Der Kanton prüft anschliessend die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet. Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.