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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 15-2024

Instandsetzung «Mühlebachbrücke» - Lärmintensive Arbeiten

Aktuell finden die Abbrucharbeiten bei der Sanierung Mühlebachbrücke statt. Dabei sind lärmintensive Arbeiten unausweichlich und werden in Schichtarbeit durchgeführt. Details finden Sie in der Anwohnerinformation der SBB, welche wir in unserem App «Gemeinde News» verlinkt haben.

Vakanz im Gemeinderat

Wie bereits im September 2023 publiziert hat Gemeinderätin Dominique Siegenthaler aus persönlichen Gründen als Mitglied des Gemeinderats ihre Demission per 31. Dezember 2023 eingereicht. Die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau hat der Demission auf den Zeitpunkt der Ersatzwahl stattgegeben. Nachdem an den Urnengängen vom 19. November 2023 und 3. März 2024 keine Ersatzwahl zustande kam, wird Gemeinderätin Dominique Siegenthaler ihre Arbeiten und Aufgaben definitiv per 30. April 2024 niederlegen und als Mitglied des Gemeinderats ausscheiden. Infolgedessen besteht ab dem 1. Mai 2024 eine Vakanz bei den Ressorts Schule, Bildung, Kultur und Sport. Der Gemeinderat dank Frau Dominique Siegenthaler für ihren Einsatz sowie die gute Zusammenarbeit und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute. Der Gemeinderat erinnert an die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats vom 9. Juni 2024. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 26. April 2024, 12:00 Uhr, abzugeben.

Hundesteuer 2024/2025

Am 1. Mai 2024 beginnt das neue Hundesteuerjahr. Der Versand der Rechnungen erfolgte im März mit Fälligkeit per Ende April 2024. Wir möchten alle Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass es ihre Pflicht ist, sämtliche ihren Hund betreffenden Änderungen (Kauf, Verkauf, Wohnortswechsel, Tod etc.) innert 10 Tagen an die Zentrale Datensammelstelle AMICUS (www.amicus.ch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) sowie die Gemeindeverwaltung (062 866 11 11) zu melden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Abteilung Finanzen

Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand

Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Die Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Aufziehen ihres Nachwuchses. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es danken. Zudem wird daran erinnert, dass es verboten ist Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen sowie Plätzen, auf dem Friedhof, auf öffentliche Spiel-, Sport-, Schul- und Parkanlagen sind Hunde an der Leine zu führen (§ 13 des Polizeireglements der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal).