Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.
Tretrecht
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu verzichten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben von Karfreitag, 3. April 2026 bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen. In dringenden Fällen erhalten Sie Auskunft unter Tel. 062 866 60 30. Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Ostertage.
Während der Frühlingsferienzeit (7. April 2026 bis 17. April 2026) hat die Gemeindeverwaltung Münchwilen AG reduzierte Öffnungszeiten. Es gelten folgende spezielle Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr, nachmittags geschlossen. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Wir danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Frühlingsferien.
Feuerwehr Sisslerfeld
Am Montag, 30. März, findet eine Kaderprobe statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin Eiken.