Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Erneuerung Spielplatz Stalden; Ortslage: Parzelle GB Kaisten Nr. 2480, Staldenweg; Zone: OE, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, ES II; Zusatzbewilligung: Keine; Die Baugesuchsakten liegen in der Zeit vom 23. Mai 2025 bis 23. Juni 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, 5082 Kaisten zur Einsicht auf. Die Baugesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann nicht eingetreten werden. Gemeinde Kaisten – Abteilung Bau und Planung
Erteilte Baubewilligungen
Baugesuch-Nr.: 2025-0010
Bauherrschaft: Natalie und Igor Maslov, Breitenstrasse 5, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Pergola, Parzelle GB Kaisten Nr. 648, Breitenstrasse 5, W2a, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Baugesuch-Nr.: 2025-0016
Bauherrschaft: Heinz Winter, Unterdorfstrasse 29, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Terrassenüberdachung, Parzelle GB Kaisten Nr. 7, Unterdorfstrasse 29, W2b, Wohnzone 2-gescossig, ES II
Ersatzwahlen
Am Sonntag, 18. Mai 2025 fand der erste Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates, des Gemeindeammanns, des Vizeammanns und eines Mitglieds des Wahlbüros statt. Die Resultate zeigen folgendes Bild: • Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates: Absolutes Mehr 357; Gewählt ist Manuela Merkofer, parteilos, neu 428 Stimmen; • Wahl des Gemeindeammanns: Absolutes Mehr 343; Gewählt ist Oliver Brem, parteilos, neu 660 Stimmen; • Wahl des Vizeammanns: Absolutes Mehr 346; Gewählt ist Willy Burkhalter, SP, neu 397 Stimmen; Nachdem die Wahlen für ein Mitglied des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns zustande gekommen sind, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl Mitglied Wahlbüro
Absolutes Mehr 95; Vereinzelt gültige Stimmen 188; Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht. Nachdem im 1. Wahlgang keine Kandidatin oder Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, ist ein 2. Wahlgang (§31 GPR) für die Wahl eines Mitglieds des Wahlbüros notwendig. Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis Mittwoch, 28. Mai 2025, 12 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Kaisten angemeldet wird (§32 Abs. 1 und 3 GPR). Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ein Rückzug dieser Anmeldung ist nicht zulässig (§32 Abs. 2 und 4 GPR). Sind im 2. Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§33 Abs. 1 GPR). Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§33 Abs. 2 GPR). Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung an Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 29. Mai 2025 und Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen. Am Mittwoch, 28. Mai 2025 schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung bereits um 15.30 Uhr. In einem dringenden, nicht aufschiebbaren Notfall, besteht ein Pikettdienst unter den folgenden Telefonnummern: Gemeindeverwaltung Tel. 079 851 46 90; Wasserversorgung und Unterhaltsbetriebe Tel. 062 869 13 99; Die Teams der Gemeindeverwaltung und der Unterhaltsbetriebe danken für das entgegengebrachte Verständnis.
Publikation Gesuch um Ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Kaisten ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Name und Vorname: Toribio Marcos Alexandre; Geburtsjahr: 1986; Geschlecht: männlich; Heimatstaat: Spanien; Postadresse: Kaistenbergstrasse 3a, 5082 Kaisten; • Name und Vorname: Toribio Marcos Alea; Geburtsjahr: 2021; Geschlecht: weiblich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Kaistenbergstrasse 3a,5082 Kaisten; • Name und Vorname: Toribio Marcos Mateo; Geburtsjahr: 2023; Geschlecht: männlich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Kaistenbergstrasse 3a, 5082 Kaisten; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Zählung leer stehende Wohnungen per 1. Juni 2025
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit Stichtag 1. Juni 2025 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: - Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und - die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsmieter werden gebeten, leer stehende Objekte bis am 31. Mai 2025 der Abteilung Bau und Planung (Tel. 062 869 13 20 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mitzuteilen. Vielen Dank für die Mithilfe.
Rebbauverein Kaisten
Rebrundgang – Am Freitag, 23. Mai, führt der Rebbauverein Kaisten den ersten Rebrundgang 2025 durch. Im Anschluss an den Rundgang treffen sich Anwesende zu einem kleinen Apéro. Auch Nichtmitglieder und Weinbau-Interessierte sind sehr herzlich eingeladen. Treffpunkt: 19 Uhr, Waldhaus Äsple in Kaisten.
Feldschützengesellschaft Kaisten
Am Freitag, 23. Mai trainieren die Schützinnen und Schützen von 18 – 20 Uhr. Das Feldschiessen findet dieses Jahr in Sulz statt. Wir führen auch dieses Jahr wieder einen Gruppenwettkampf mit tollen Preisen durch. Letzte Termine für das Feldschiessen in Sulz: Fr, 23.5.: 17 - 20 Uhr, Sa, 24.5.: 13.30 – 17 Uhr, So, 25.5.: 10 – 12Uhr. Anmeldezettel für die Gruppen gibt’s im Schützenhaus. Das Absenden bzw. die Preisverteilung findet am Sonntag, 25.5. um 18.30 Uhr im Restaurant Warteck statt. Wir freuen uns.