Bauherrschaft: Elisabeth und Heinz Diriwächter, Rüttenenweg 3, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Einfriedung, Einbau Carporttor und Erneuerung Abstellraum, Parzelle GB Kaisten Nr. 579, Rüttenenweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II.
Baugesuch-Nr.: 2024-0046
Bauherrschaft: J. Rebmann AG, Fröschmattweg 2, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Ersatzneubau Bauernhaus, Parzelle GB Kaisten Nr. 173, Dorfstrasse, KE, Dorfkernzone, ES III.
Die Akten zu obigen Baugesuchen liegen in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 19. Juni 2024 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Erteilte Baubewilligung
Baugesuch-Nr.: 2024-0044; Bauherrschaft: Franziska Winter, Grundholzweg 18, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Ersatz Gartenhaus, Parzelle GB Kaisten Nr. 2838, Grundholzweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II.
Zählung leer stehende Wohnungen per 1. Juni 2024
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit Stichtag 1. Juni 2024 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: – Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und – die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsmieter werden gebeten, leer stehende Objekte bis am 31. Mai 2024 der Abteilung Bau und Planung (Tel. 062 869 13 20 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mitzuteilen. Vielen Dank für die Mithilfe.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung an Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 20. Mai 2024 geschlossen. Das Team der Gemeindeverwaltung dankt für das entgegengebrachte Verständnis.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen. Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden. Für Unfälle, welche im Zusammenhang mit der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, haften die Grundeigentümer. In diesem Sinne danken wir für die Einleitung der notwendigen Schritte zur Erhöhung der Sicherheit.
Senioren-Treff-Punkt
«Im Schatten des Kastanienbaumes» findet der Seniorentreff am Dienstag, 21. Mai, von 14 bis 16.30 Uhr statt. Beim hinteren Kirchenplatz geniessen wir das gemütliche Zusammensein mit einer Erdbeerbowle und Kuchen, bei Spiel und Spass, einem Schwatz oder Jass. Der Lift im Gemeindehaus wird geöffnet sein. Bei ungünstiger Witterung findet der Anlass im Pfarreiheim statt. Wir freuen uns auf euch. Pfarreirat und Pfarreiseelsorgerin Helena Boutellier
Rebbauverein Kaisten
Einladung zum ersten Rebrundgang im «Aesple» am Freitag, 17. Mai. Treffpunkt um 19 Uhr bei der Waldhütte «Aesple» Auch Nichtmiglieder sind herzlich willkommen. Der Vorstand
FSG Kaisten
Feldschiessen – Die nächsten zwei Wochenenden findet das Feldschiessen statt. Für alle interessierten stehen Gewehre und ausgebildete Schützenmeister zur Verfügung. Der Anlass ist kostenlos, gegen den Hunger und Durst haben wir auch etwas vorbereitet. Alle ans Feldschiessen Die Schiesszeiten sind