Die Baugesuche liegen vom 25. Juni 2026 bis und mit 24. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Veröffentlichung der Einwohner- gemeindeversammlungs-Beschlüsse
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 veröffentlicht: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2025; 2. Kreditabrechnung Ressourcierung Schule; 3. Kreditabrechnung Sanierung Doppelkindergarten Liebrüti; 4. Kreditabrechnung Gesamtsanierung Turnhalle Liebrüti Garderobe; 5. Kreditabrechnung Photovoltaikanlage Gemeindehaus; 6. Kreditabrechnung Photovoltaikanlage Kindergarten Dorf; 7. Rechnung 2025 und Umfrage. Den Anträgen 1 – 7 wurde zugestimmt. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung zur Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zwecks Vorprüfung des Wortlautes eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 24. Juli 2026.
Veröffentlichung der Ortsbürger- gemeindeversammlungs-Beschlüsse
Gestützt auf § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 veröffentlicht: 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025; 2. Kreditabrechnung Revision Fähre; 3. Rechnung 2025; 4. Kreditbegehren zur Rekultivierung der Parzelle 896 Rinau in Höhe von CHF 69’000 inkl. MwSt. - Rückweisung; 5. Verlängerung Baurechtsvertrag Thommen AG, Parzelle 574; 6. Bauchrechtsvertrag mit weiteren Dienstbarkeiten zwischen der Ortsbürgergemeinde der F. Hoffmann-La Roche AG und der Thommen AG; 7. Gesuch von Philippe Jaccard zur Erlangung des Ortsbürgerrechts. Den Anträgen 1 – 3 und 5-7 wurde abschliessend zugestimmt. Das Traktandum 4 wurde zurückgewiesen. Eine Referendumsfrist entfällt. Für das Verfahren und die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse kommen die Bestimmungen des Gemeindegesetzes zur Anwendung.
Geänderte Arbeitszeiten aufgrund Gesundheitsschutzes – Baustelle Fernwärme Dorf
Aufgrund der zu erwartenden Hitzetage hat der Gemeinderat dem Baumeister der Arbeiten an der Baustelle Fernwärme Dorf vom Montag, 22. Juni 2026 bis und mit Freitag, 3. Juli 2026, die Ausnahmebewilligung erteilt, mit den Arbeiten bereits um 06.00 Uhr beginnen zu dürfen.
Verbot von Knallfeuerwerk ab dem 1. Juli 2026
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. Juni 2026 ein Verbot von sämtlichem lärmerzeugendem Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Kaiseraugst erlassen. Ausnahmen können durch den Gemeinderat bewilligt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Tischfeuerwerke, Vulkane, bengalische Feuer sowie Fackeln. Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen können entsprechend geahndet werden. Die Gemeinde, Tiere und Umwelt danken. Der Gemeinderat