Hinweis zu Fragen & Antworten: Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 06. Juni 2025
Auf der Gemeindehomepage sind bereits Faktenblätter mit Antworten auf gestellte Fragen zur BNO-Revision verfügbar. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten gerne an die Gemeindekanzlei wenden können, um Einsicht in die entsprechenden Akten zu erhalten. Bei konkreten fachlichen Fragen werden Sie zudem an die zuständigen Fachpersonen weitergeleitet. Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 06. Juni 2025, ein. Diese findet in der Turnhalle statt. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
• Begrüssung; • Wahl der Stimmenzähler; • Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024; •Beschlussfassung über die Rechnung 2024; • Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
• Begrüssung; • Wahl der Stimmenzähler; • Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024 und 04.04.2025; • Beschlussfassung über die Rechnung 2024; • Nachträglicher Verpflichtungskredit für den Strassenunterhalt der Gemeindestrasse Bürgler über CHF 70’000.00; • Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon [2. Lesung der BNO-Revision]; • Zusatzkredit II über CHF 80’000.00 für die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon [optional: abhängig vom Beschluss Traktandum BNO-Revision]; • Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage; Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten ab dem 22. Mai 2025 zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat
Gemeindekanzlei bleibt über Auffahrt geschlossen
Die Gemeindekanzlei bleibt über Auffahrt vom Donnerstag, 29.05.2025, bis und mit Sonntag, 01.06.2025, ganztägig geschlossen. Die freie Arbeitszeit an den Brückentagen wird im Laufe des Jahres gezielt vorgearbeitet, indem die tägliche Arbeitszeit um einige Minuten verlängert wird. Ab Montag, 02.06.2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Die Gemeindkanzlei
Kantonale Abweisungen
Der Gemeinderat hat folgende Baugesuche aufgrund kantonaler Verfügungen abgewiesen: - Top Haus AG c/o Roland Richy, Falkenweg 14, 4303 Kaiseraugst, Neubau von 4 Reihen- und 2 Doppelfamilienhäuser mit Autoeinstellhalle, Parzelle 271, Hauptstrasse, kantonale Abweisung.; - B. + J. Waldmeier, Oberdorf 3, 4316 Hellikon, Neubau Einfamilienhaus, Parzellen 272 + 273, Hauptstrasse, kantonale Abweisung.; - Michel Hasler, Ochsengasse 10, 4316 Hellikon, Neubau Einfamilienhaus mit Abbruchliegenschaft, Parzelle 188, Ochsengasse, kantonale Abweisung. Der Gemeinderat
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 22. Mai 2025 bis 20. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-02
Bauherrschaft: Roger Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Roger Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Werner Bussinger Architektur GmbH, Säge 119, 4467 Rothenfluh; Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus; Lage: Parzelle 120, Chesselacker; Zonenart: Wohnzone A; Die Bauverwaltung
Abholung Häckselmaterial
Montag, 26. Mai. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Abholtermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Abholtermin bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF
Kunststoffsammlung
Auffahrt Donnerstag, 29. Mai. Die Ersatzsammlung findet am Freitag, 30. Mai statt. GAF
Naturschutzverein Hellikon
Herzliche Einladung zur Führung entlang des renaturierten Magdenerbaches. Besammlung: Auffahrt, 29. Mai, 13.10 Uhr beim Gemeindehaus Hellikon. Ausrüstung: Gute Schuhe, der Witterung entsprechende Kleider und ev. Feldstecher.In Fahrgemeinschaften führt die Reise nach Rheinfelden. Die Führung mit Albi Wuhrmann durch die Bachaue dauert etwa 90 Minuten und findet bei jedem Wetter statt. Anschliessend ist ein Restaurantbesuch vorgesehen. Anmeldungen bis Montag, 26.5. bei Amandus Brogle, 079 443 28 94 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..