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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 6-2024

Hundekot, Hinweis an die ­Hundehaltenden

Rund um das Gebiet Oberebnet und Friedhof wurde erneut festgestellt, dass vermehrt Hundekot liegengelassen wird. Gemäss Hundeverordnung Aargau sind Hundehaltende verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen (§ 5 Abs. 1 lit. d) und können gemäss Polizeireglement mit Ordnungsbusse bestraft werden, sollte die Aufnahme- und Entsorgungspflicht verletzt werden. Die Hundesteuer gewährleistet, dass Robidogs samt entsprechenden Entsorgungssäckli im Gemeindegebiet vorhanden sind und bewirtschaftet werden. Die Hundehaltenden werden ersucht, den Hundekot ihres Hundes nicht liegen zu lassen, sondern korrekt zu entsorgen. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehaltenden, diese Bestimmungen zur Mithilfe der Sauberkeit im Dorf einzuhalten und dankt im Namen der Bevölkerung. Gemeindekanzlei